Entscheidungsstichwort (Thema)

Krankenversicherung. Kostenübernahme einer Außenseitermethode (hier: autohomologe Immuntherapie)

 

Orientierungssatz

Die autohomologe Immuntherapie nach Dr Kief ist zwar keine wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode, so daß sie aus der Krankenversorgung durch die Kassenärzte zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich ausgeschlossen ist. Die Krankenkasse hat jedoch diese Behandlung einschließlich der verordneten Hämolysate inclusive des Urinfiltrats als Außenseitermethode dann zu gewähren, wenn sie die vom BSG in seinen Urteilen vom 23.3.1988 - 3/8 RK 5/87 = BSGE 63, 102 und vom 9.2.1989 - 3 RK 19/87 = BSGE 64, 255 hierfür aufgestellten besonderen Voraussetzungen erfüllt.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1666791

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