Leitsatz (amtlich)

Ein Erwerbsunfähigkeit begründender Unfall innerhalb von 6 Jahren nach Beendigung einer Ausbildung löst die Fiktion der Erfüllung der Wartezeit auch dann aus, wenn während der Ausbildung Versicherungspflicht bestanden hat.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 27.09.1979; Aktenzeichen 4 RJ 115/78)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1652834

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge