Entscheidungsstichwort (Thema)

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Kindergarten-Kinder bei Verlängerung des Heimweges

 

Leitsatz (redaktionell)

Ein nach § 539 Abs 1 Nr 14 Buchst a versichertes Kind, das auf dem Rückweg vom Kindergarten von seiner 16jährigen Schwester und deren Freundin begleitet wird und auf einem den üblichen Nachhauseweg nahezu verdoppelnden, aus privaten Gründen gewählten Umweg verunglückt, steht nicht unter Versicherungsschutz. Das Kind muß sich den von der älteren Schwester bestimmten Umweg zurechnen lassen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 23.04.1987; Aktenzeichen 2 RU 19/85)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1664513

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