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Der Trennung der Eheleute kann ein Scheidungsverfahren folgen, dies ist aber nicht zwingend der Fall. Die Trennung der Ehegatten ist meistens der erste Schritt eines Scheidungsverfahrens. Der Gatte, der sich von seinem Partner trennt, kann beim Familienrichter das Recht beantragen, von seinem Ehepartner getrennt zu wohnen, und – falls er kein ausreichendes persönliches Einkommen hat – eine Alimentenrente, die vom anderen Ehegatten zu zahlen ist. Er kann auch ein vorläufiges Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder beantragen. Die Trennung der Ehegatten kann aber auch ohne Scheidungsabsicht in gegenseitigem Einverständnis vollzogen werden, weil ein Ehegatte die Lebensgemeinschaft beenden will.

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