Alexander C. Blankenstein
Zwischen
Herrn/Frau/Firma
...................................
- im Folgenden Auftraggeber genannt -
und
Herrn/Frau/Firma ...
...................................
- im Folgenden Makler genannt -
wird der nachfolgende Maklervertrag geschlossen:
§ 1 Vertragsgegenstand
Der Auftraggeber ist Eigentümer des/der (Grundstücks/Hauses/Wohnung/Gewerbefläche) in ..................................., ...................................
Das Objekt soll zum _________ verkauft werden.
Die Wohnfläche des Objekts beträgt ____ m², die Nutzfläche beträgt ____ m².
Das Objekt hat folgende Eigenschaften und Besonderheiten:
___________________________
Der Verkaufspreis soll ___________ EUR nicht unterschreiten.
§ 2 Maklerauftrag
1. Der Makler wird mit dem Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags und/oder mit der Vermittlung eines Kaufvertragsabschlusses entsprechend § 1 dieses Vertrags beauftragt.
2. Der Makler ist allein beauftragt.
Alternativ
Variante 1: Nachweis einer Gelegenheit zum Vertragsabschluss
1. Der Makler wird mit dem Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags entsprechend § 1 dieses Vertrags beauftragt.
2. Der Makler ist allein beauftragt.
Alternativ
Variante 2: Vermittlung eines Vertragsabschlusses
1. Der Makler wird mit der Vermittlung eines Kaufvertragsabschlusses entsprechend § 1 dieses Vertrags beauftragt.
2. Der Makler ist allein beauftragt.
§ 3 Provision
Für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss des Kaufvertrags oder die Vermittlung des Vertrags erhält der Makler eine Vergütung in Höhe von ___ % des Kaufpreises zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Maßgeblich für die Berechnung der Vergütung ist der ausgehandelte und in dem Hauptvertrag beurkundete Kaufpreis.
Der Makler hat auch dann einen Provisionsanspruch, wenn aufgrund seiner Tätigkeit anstatt der Veräußerung des oben genannten Objekts ein wirtschaftlich gleichwertiger Hauptvertrag abgeschlossen wird.
Alternativ
Variante 1: Provision – Fälligkeit bei Vertragsabschluss
Die Vergütung wird bei Abschluss des Hauptvertrags fällig.
Alternativ
Variante 2: Provision – Fälligkeit nach Frist
Die Vergütung wird __ Tage nach dem Abschluss des Hauptvertrags fällig.
Für den Fall, dass es dem Makler während der Vertragslaufzeit nicht gelingt, eine Nachweis- oder Vermittlungsleistung zu erbringen, ist der Auftraggeber dem Makler zum Ersatz der von ihm getätigten Aufwendungen verpflichtet. Der Makler hat seine Aufwendungen nachzuweisen.
Im Fall des Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss des Kaufvertrags oder der Vermittlung einer Vertragsabschlussgelegenheit ist der Auftraggeber unabhängig von seiner Pflicht zur Provisionszahlung dem Makler zum Ersatz der von ihm getätigten Aufwendungen verpflichtet. Der Makler hat seine Aufwendungen nachzuweisen.
§ 4 Rechte und Pflichten des Maklers
Der Makler verpflichtet sich, für den Auftraggeber tätig zu werden. Er wird den Auftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns ausführen und intensiv und nachhaltig unter Entgegennahme und Weiterleitung aller Möglichkeiten zum Vertragsabschluss für den Auftraggeber tätig werden.
Auf wirtschaftliche Risiken, von denen der Makler im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit Kenntnis erlangt, hat er den Auftraggeber hinzuweisen. Zu eigenen Nachforschungen ist der Makler nicht verpflichtet.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Makler verpflichtet, sämtliche ihm überlassenen Originalunterlagen herauszugeben. Wird ein Kaufvertrag geschlossen, ist der Makler verpflichtet, die Unterlagen unverzüglich nach Erhalt seiner Vergütung herauszugeben.
Dem Makler bleibt es unbenommen, auch für den Käufer entgeltlich tätig zu werden. Zu mit dem Vertragszweck nicht vereinbarten Interessenkollisionen darf es hierdurch nicht kommen.
§ 5 Rechte und Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, keinen weiteren Makler mit dem Nachweis oder der Vermittlung des oben beschriebenen Objekts zu beauftragen. Erhält der Auftraggeber Kenntnis von der Maklertätigkeit Dritter bezüglich des Vertragsobjekts, hat er diese zu untersagen. Das Recht des Auftraggebers, selbst weiterhin nach einem Käufer zu suchen, bleibt hiervon unberührt. Der Auftraggeber bleibt in seiner Entscheidung über den Vertragsabschluss mit einem von dem Makler vermittelten Kaufinteressenten frei.
Der Auftraggeber übergibt dem Makler sämtliche Unterlagen, die das zu verkaufende Objekt betreffen und für einen Kaufvertragsabschluss von Bedeutung sein können. Der Auftraggeber unterstützt den Makler in seiner Tätigkeit und setzt ihn von tatsächlichen oder rechtlichen Änderungen des Objekts, die für den Kaufvertragsabschluss bedeutsam sein können, in Kenntnis.
§ 6 Vertragsdauer
Alternativ
Variante 1: Feste Vertragslaufzeit ohne Verlängerung
1. Der Maklervertrag wird für die Dauer von sechs Monaten, beginnend am ________, geschlossen und endet nach Ablauf dieses Zeitraums automatisch, ohne dass es einer Kündigungserklärung bedarf.
2. Der Vertrag kann von be...