Alexander C. Blankenstein
Zwischen
Herrn/Frau/Firma
______________________________
– im Folgenden Auftraggeber genannt –
und
Herrn/Frau/Firma
______________________________
– im Folgenden Makler genannt –
wird der nachfolgende Maklervertrag geschlossen:
§ 1 Vertragsgegenstand
Der Auftraggeber ist Eigentümer des/der (Grundstücks/Hauses/Wohnung/Gewerbefläche) ________________ in _______________, ___________________.
Das Objekt soll zum _________ verkauft werden.
Die Wohnfläche des Objekts beträgt ____ m2, die Nutzfläche beträgt ____ m2.
Das Objekt hat folgende Eigenschaften und Besonderheiten:
___________________________
Der Verkaufspreis soll ___________ EUR nicht unterschreiten.
§ 2 Maklerauftrag
1. Der Makler wird mit dem Nachweis bzw. der Vermittlung einer Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags entsprechend § 1 dieses Vertrags beauftragt.
2. Der Makler ist allein beauftragt.
Alternativ
Variante 1: Nachweis einer Gelegenheit zum Vertragsabschluss
1. Der Makler wird mit dem Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags entsprechend § 1 dieses Vertrags beauftragt.
2. Der Makler ist allein beauftragt.
Alternativ
Variante 2: Vermittlung eines Vertragsabschlusses
1. Der Makler wird mit der Vermittlung eines Kaufvertragsabschlusses entsprechend § 1 dieses Vertrags beauftragt.
2. Der Makler ist allein beauftragt.
§ 3 Provision
Für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss des Kaufvertrags oder die Vermittlung des Vertrags erhält der Makler eine Vergütung in Höhe von ___ % des Kaufpreises zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Maßgeblich für die Berechnung der Vergütung ist der ausgehandelte und in dem Hauptvertrag beurkundete Kaufpreis.
Alternativ
Variante 1: Provision – Fälligkeit bei Vertragsabschluss
Die Vergütung wird bei Abschluss des Hauptvertrags fällig.
Alternativ
Variante 2: Provision – Fälligkeit nach Frist
Die Vergütung wird __ Tage nach dem Abschluss des Hauptvertrags fällig.
Für den Fall, dass es dem Makler während der Vertragslaufzeit nicht gelingt, eine Nachweis- oder Vermittlungsleistung zu erbringen, ist der Auftraggeber dem Makler zum Ersatz der von ihm getätigten Aufwendungen verpflichtet. Der Makler hat seine Aufwendungen nachzuweisen.
Im Fall des Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss des Kaufvertrags oder der Vermittlung einer Vertragsabschlussgelegenheit ist der Auftraggeber unabhängig von seiner Pflicht zur Provisionszahlung dem Makler zum Ersatz der von ihm getätigten Aufwendungen verpflichtet. Der Makler hat seine Aufwendungen nachzuweisen.
§ 4 Rechte und Pflichten des Maklers
Der Makler verpflichtet sich, für den Auftraggeber tätig zu werden. Er wird den Auftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns ausführen und intensiv und nachhaltig unter Entgegennahme und Weiterleitung aller Möglichkeiten zum Vertragsabschluss für den Auftraggeber tätig werden.
Auf wirtschaftliche Risiken, von denen der Makler im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit Kenntnis erlangt, hat er den Auftraggeber hinzuweisen. Zu eigenen Nachforschungen ist der Makler nicht verpflichtet.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Makler verpflichtet, sämtliche ihm überlassenen Originalunterlagen herauszugeben. Wird ein Kaufvertrag geschlossen, ist der Makler verpflichtet, die Unterlagen unverzüglich nach Erhalt seiner Vergütung herauszugeben.
Dem Makler bleibt es unbenommen, auch für den Käufer entgeltlich tätig zu werden. Zu mit dem Vertragszweck nicht vereinbarenden Interessenkollisionen darf es hierdurch nicht kommen.
§ 5 Rechte und Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, keinen weiteren Makler mit dem Nachweis oder der Vermittlung des oben beschriebenen Objekts zu beauftragen. Erhält der Auftraggeber Kenntnis von der Maklertätigkeit Dritter bezüglich des Vertragsobjekts, hat er diese zu untersagen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche direkt an ihn herantretenden Interessenten an den Makler weiterzuleiten bzw. den Makler zu Verhandlungen hinzuzuziehen. Der Auftraggeber verzichtet auf sein Recht, allein in direkte Verkaufsverhandlungen einzutreten oder einen Kaufvertrag ohne Mitwirkung des Maklers abzuschließen. Handelt der Auftraggeber dieser Verpflichtung zuwider und kommt es dadurch zum Abschluss eines Hauptvertrags, so ist er dem Makler zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens, insbesondere zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
Der Auftraggeber bleibt in seiner Entscheidung über den Vertragsabschluss mit einem von dem Makler vermittelten Kaufinteressenten frei.
Der Auftraggeber übergibt dem Makler sämtliche Unterlagen, die das zu verkaufende Objekt betreffen und für einen Kaufvertragsabschluss von Bedeutung sein können. Der Auftraggeber unterstützt den Makler in seiner Tätigkeit und setzt ihn von tatsächlichen oder rechtlichen Änderungen des Objekts, die für den Kaufvertragsabschluss bedeutsam sein können, in Kenntnis.
§ 6 Vertragsdauer
Alternativ
Variante 1: Feste Vertragslaufzeit ohne Verlängerung
1. Der Maklervertrag wird für...