Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1629 AnwaltKommentar RVG, Schneider-Volpert, 9. Aufl. 2021 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 1: Zurückweisung der Anhörungsrüge mit Heilung der möglichen Gehörsverletzung

Gericht [...]

In dem Verfahren [...]

hat [...] beschlossen:

Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen.

Gründe

Die Anhörungsrüge ist unbegründet.

Es kann offenbleiben, ob die geltend gemachte Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör vorliegt. Denn jedenfalls ist der geltend gemachte Anhörungsverstoß durch die Erwägungen in diesem Beschluss geheilt.

Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist die Heilung eines Gehörsverstoßes durch ergänzende Erwägungen in der die Anhörungsrüge als unbegründet zurückweisenden Entscheidung statthaft (vgl. BVerfG NVwZ 2009, 580; BVerfG v. 12.11.2008 – 1 BvR 2788/08). Die Voraussetzung der Heilung ist jedenfalls dann als erfüllt anzusehen, wenn das Gericht einem Gehörsverstoß durch bloße Rechtsausführungen im Anhörungsrügebeschluss zum Vorbringen der rügenden Partei aus der Anhörungsrüge abhelfen kann (vgl. BVerfG NVwZ 2009, 580). Etwas anderes gilt in den Fällen, in denen das Gericht den Gehörsverstoß durch bloß ergänzende Ausführungen nicht zu heilen vermag, wie etwa bei der Übergehung eines erheblichen Beweisantrags (vgl. BVerfG NVwZ 2009, 580).

Die Heilung des geltend gemachten Anhörungsverstoßes ist auf die Anhörungsrüge in diesem Rechtsstreit statthaft, weil die Abhilfe durch die nachfolgenden Rechtsausführungen erfolgen kann.

[...]

Unterschrift des Richters

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge