Kurzbeschreibung
Muster aus: Verkehrsrecht auf einen Blick, 3. Aufl. 2020, Samimi (Hrsg.) (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 1.25: Schadenersatzklage
Amtsgericht/Landgericht1 _________________________
_________________________ (Anschrift)
Die auslagenfreie Übersendung einer weiteren vollständigen Ausfertigung oder Abschrift jeder gerichtlichen Entscheidung und jedes vor dem Gericht geschlossenen Vergleichs wird hiermit beantragt (GVBl. 1975, 2214). 2
Es wird höflich beantragt, den Gerichtskostenvorschuss über den Klägervertreter anzufordern!3
Klage
des _________________________ (Name, Anschrift),4
Klägers,
Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ (Name, Anschrift),
zum Az.: _________________________
gegen
den Herrn _________________________ (Name, Anschrift),
Beklagten zu 1),
und
die A-Versicherung AG vertreten durch den Vorstand _________________________, _________________________
(Anschrift), _________________________ (Schadennummer),
Beklagte zu 2),
wegen: Schadenersatz aus Verkehrsunfall
vorläufiger Streitwert: _________________________ EUR5
Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage vor dem örtlich und sachlich zuständigen Gericht.
Im Termin zur mündlichen Verhandlung werde ich beantragen,
1. |
die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an den Kläger _________________________ EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten p.a. über dem Basiszinssatz seit dem _________________________ zu zahlen,6 |
2. |
die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an den Kläger ein angemessenes Schmerzensgeld, mindestens jedoch einen Betrag in Höhe von _________________________ EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten p.a. über dem Basiszinssatz seit dem _________________________ zu zahlen,7 |
3. |
die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, den Kläger von der Forderung seiner Prozessbevollmächtigten auf Zahlung der vorprozessualen Rechtsanwaltsgebühren aus der Vergütungsrechnung v. _________________________ in Höhe von _________________________ EUR anlässlich des Verkehrsunfalls vom _________________________ nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem _________________________ freizustellen,8 |
4. |
festzustellen, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger sämtliche weitere materielle und immaterielle Schäden aus dem Verkehrsunfall vom _________________________, der sich gegen _________________________ Uhr in der _________________________-straße ereignete, zu ersetzen, soweit Ansprüche nicht auf den Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergehen werden oder übergegangen sind.9 |
Für den Fall der Durchführung des schriftlichen Vorverfahrens beantrage ich bereits jetzt, im Falle der Säumnis durch Versäumnisurteil zu entscheiden.
Es wird angeregt, eine Entscheidung in der Angelegenheit im schriftlichen Verfahren zu treffen.10
Begründung:
I.
Die Parteien streiten um Schadenersatz aus einem Verkehrsunfall vom _________________________, der sich auf der _________________________-str. in _________________________ ereignete. Der Kläger ist Eigentümer eines _________________________ mit dem amtlichen Kennzeichen _________________________.
Beweis: Kaufvertrag v. _________________________ in Kopie als Anlage K _________________________ anbei
Der Beklagte zu 1.) ist Halter und Fahrer des Unfallfahrzeuges mit dem amtlichen Kennzeichen _________________________. Bei der Beklagten zu 2.) war das vom Beklagten zu 1.) am Unfalltag geführte Kfz zum Schadenszeitpunkt haftpflichtversichert. Die entsprechende Schadennummer der Beklagten zu 2.) lautet: _________________________.
Der Verkehrsunfall ereignete sich wie folgt:
_________________________ (Sachverhaltsschilderung und Angabe von Beweismitteln)
Die Polizei wurde gerufen, die den Verkehrsunfall unter dem Aktenzeichen _________________________ aufnahm. Die Beiziehung der Vorgangsakte wird ausdrücklich angeregt.
II.
Der Verkehrsunfall wurde allein vom Beklagten zu 1.) verursacht.11
Für den Kläger stellt der Unfallhergang ein unabwendbares Ereignis im Sinne von § 17 Abs. 3 S. 1 StVG dar. Der Kläger konnte selbst bei überobligatorischer Einhaltung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt, das schädigende Ereignis nicht abwenden.
Doch selbst wenn man das Vorliegen eines unabwendbaren Ereignis ablehnt, führt eine Abwägung der sich im konkreten Fall niedergeschlagenen Betriebsgefahren, zu einer alleinigen und ausschließlichen Haftung der Beklagten.
III.
Infolge des Zusammenstoßes entstand ein Sachschaden.12
_________________________ (Ausführungen zum Sachschaden und Angabe von Beweismitteln)
Die streitgegenständliche Forderung setzt sich dabei wie folgt zusammen:
Reparaturkosten (netto): |
_________________________ EUR |
Wertminderung |
_________________________ EUR |
allgemeine Kostenpauschale: |
_________________________ EUR |
Sachverständigengebühr: |
_________________________ EUR |
Nutzungsausfallentschädigung (_________________________ Tage à _________________________EUR) |
_________________________ EUR |
Gesamt |
_________________________ EUR |
IV.
Der Kläge...