Kurzbeschreibung
Muster aus: av.1723 AnwaltFormulare Bau- und Architektenrecht, Siebert/Eichberger, 4. Aufl. 2023 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 14.5: Subunternehmervertrag
Subunternehmervertrag
zwischen
Firma _________________________
vertreten durch _________________________
– Generalunternehmer –
und
Firma _________________________
vertreten durch _________________________
– Subunternehmer –
wird folgender Subunternehmervertrag geschlossen:
§ 1 Gegenstand des Vertrages
1.1
Der Generalunternehmer beauftragt den Subunternehmer mit folgenden Bauarbeiten:
_________________________
Die Arbeiten sind auszuführen bei dem Bauvorhaben _________________________ in _________________________.
(ggf.:
1.2
Der Subunternehmer ist damit einverstanden, dass ihm der Auftrag unter der aufschiebenden Bedingung erteilt wird, dass der Generalunternehmer den Auftrag seinerseits als Generalunternehmer für das vorbezeichnete Bauvorhaben bis spätestens erhält. Tritt diese Bedingung ein, so wird der Generalunternehmer den Subunternehmer unverzüglich unterrichten.)
§ 2 Vertragsbestandteile
2.1
Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. Maßgeblich für die Durchführung des Vertrages sind die folgenden rechtlichen und technischen Vertragsbestandteile in der angegebenen Reihenfolge:
a) |
Das Verhandlungsprotokoll vom _________________________ (Anlage Nr. _________________________) |
b) |
die in diesem Vertrag aufgeführten Regelungen |
c) |
das Angebot des Subunternehmers vom _________________________ (Anlage Nr. _________________________) |
d) |
die Vorbemerkung vom _________________________ (Anlage Nr. _________________________) |
e) |
die Pläne gemäß Planliste vom _________________________ (Anlage Nr. _________________________) |
f) |
der Bauzeitenplan vom _________________________ (Anlage Nr. _________________________) |
g) |
der Zahlungsplan vom _________________________ (Anlage Nr. _________________________) |
h) |
die anerkannten Regeln der Technik, somit die gültigen DIN-Normen bzw. EN-Normen sowie die allgemeinen technischen Vorschriften und Richtlinien |
i) |
die VOB Teil B und C. |
2.2
Bei Widersprüchen gelten die oben bezeichneten Vertragsbestandteile nacheinander in der aufgeführten Reihenfolge.
2.3
Dem Subunternehmer ist das Leistungsverzeichnis/Baubeschreibung des Generalunternehmervertrages zwischen dem Generalunternehmer und seinem Auftraggeber bekannt.
§ 3 Vergütung
3.1
Die Vergütung für die nach diesem Vertrag vom Subunternehmer zu erbringende Bauleistung beträgt pauschal _________________________ EUR netto. Die Zahlung erfolgt zuzüglich der gültigen Umsatzsteuer.
3.2
Der Pauschalpreis ist für die im Vertrag enthaltenen Leistungen für die gesamte Bauzeit unveränderlich. Eine Preisgleitklausel ist nicht vereinbart.
3.3
Der Subunternehmer ist verpflichtet, dem Generalunternehmer die Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag bei Vertragsabschluss zu übergeben. Dieser Umschlag darf nur im Beisein beider Parteien geöffnet werden, um strittige Punkte zur Vergütungshöhe von Nachtragsforderungen zu klären. Die Urkalkulation ist dann wieder in einem verschlossenen Umschlag einzustecken.
3.4
In der Kalkulation müssen folgende Kosten getrennt ausgewiesen sein:
▪ |
Summe der Einzelkosten der Teilleitung |
▪ |
Summe der Baustellengemeinkosten |
▪ |
Allgemeine Geschäftskosten |
▪ |
Wagnis |
▪ |
Gewinn |
§ 4 Zahlungsbedingungen
4.1
Abschlagsrechnungen und Zahlungsrechnungen sind an den Generalunternehmer zu richten.
4.2
Die Abschlagsrechnungen sind entsprechend dem Zahlungsplan bei Erreichen des entsprechenden Bautenstandes für die vertragsgemäßen Leistungen innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungseingang zu zahlen.
4.3
Die Parteien vereinbaren ein Skonto von 2 % bei Zahlungseingang beim Subunternehmer innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungseingang beim Generalunternehmer.
4.4
Die Schlusszahlung erfolgt nach Abnahme und Vorlage einer prüfbaren Schlussrechnung innerhalb der Fristen des § 16 Abs. 3 VOB/B.
§ 5 Ausführung
5.1
Der Subunternehmer muss die geschuldete Leistung selbst mit seinen eigenen Arbeitskräften durchführen. Die Weitervergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer ist nicht zulässig, es sei denn, es liegt eine schriftliche Zustimmung des Generalunternehmers vor. Auf das Kündigungsrecht des Generalunternehmers bei Verstößen hiergegen nach § 4 Abs. 8 VOB/B i.V.m. § 8 Abs. 3 VOB/B wird hingewiesen.
5.2
Der Subunternehmer ist verpflichtet, für seine Arbeiten nur einwandfreies Material zu verwenden und die Arbeiten durch geschultes, zuverlässiges Fachpersonal ausführen zu lassen. Der vom Subunternehmer eingesetzte Polier/Bauleiter muss über gute Deutschkenntnisse, das eingesetzte Personal über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, um den Anweisungen der Bauleitung oder des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators fachgerecht Folge leisten zu können.
5.3
Der Subunternehmer ist verpflichtet, ein Bautagebuch nach Muster des Generalunternehmers zu führen.
5.4
An den Baubesprechungen mit dem Auftraggeber des Generalunternehmers hat der für die Baustelle bevollmächtigte Vertreter des Subunternehmers auf V...