Kurzbeschreibung
Muster aus: zerb.1133 Der Fachanwalt für Erbrecht, Bonefeld-Wachter, 4. Aufl. 2024 (zerb verlag)
Muster 15.16: Einziehungsbeschluss
Beschluss
Es ergeht der Beschluss, dass der durch das Nachlassgericht _________________________ erteilte Erbschein nach dem Tod des Herrn _________________________, verstorben am _________________________ in _________________________, geb. am _________________________, zuletzt wohnhaft in _________________________, als unrichtig eingezogen wird.
Gründe:
Der erteilte Erbschein ist unrichtig, da das diesem Erbschein zugrunde gelegte Erbrecht falsch ist. Der durch den Erbschein als Alleinerbe ausgewiesene Erbe Herr _________________________ hat das Testament gefälscht, wie das Nachlassgericht nun durch ein Schriftgutachten des Gutachters _________________________ festgestellt hat. Da damit keine wirksame Verfügung von Todes wegen vorliegt, kommt das gesetzliche Erbrecht zur Anwendung, wonach der bisherige Alleinerbe nicht Erbe wird. Der bisher erteilte Erbschein ist deshalb als unrichtig einzuziehen.
Verfügung:
Die Ausfertigung des Beschlusses ist an den Erbscheinserben zuzustellen.
Zusatz:
Der Erbschein in seiner Urschrift wie auch die am _________________________ erteilte Ausfertigung ist innerhalb einer Woche an das Nachlassgericht _________________________ herauszugeben. Der Erbscheinserbe hat umgehend mitzuteilen, wo sich die erteilte Ausfertigung befindet, falls er nicht mehr im Besitz der Ausfertigung ist. Falls er keine Kenntnis über den Verbleib der Ausfertigung hat, so hat er dies ebenfalls umgehend mitzuteilen. Falls der Erbscheinserbe dieser Aufforderung nicht innerhalb einer Woche nachkommt, kann gegen ihn ein Zwangsgeld i.H.v. _________________________ EUR festgesetzt werden. Sollte der Erbscheinserbe den Erbschein oder die Ausfertigung nicht rechtzeitig oder gar nicht herausgeben, wird die Kraftloserklärung nach § 353 FamG erfolgen, deren Kosten von dem Erbscheinserben zu tragen sind.