Kurzbeschreibung
Muster aus: zerb.1134 AnwaltFormulare Erbrecht, Krug/Rudolf/Kroiß/Bittler, 7. Aufl. 2023 (zerb verlag)
Muster 15.5: Vermächtniserfüllung durch den Vermächtnisnehmer als Bevollmächtigten
_________________________ (Notarielle Urkundenformalien)
Anwesend ist
Herr _________________________, handelnd im eigenen Namen und als Bevollmächtigter aufgrund Vollmacht im notariellen Testament der am _________________________ verstorbenen Frau _________________________, das als Abschrift vorliegt und dieser Urkunde beigefügt wird.
Er erklärt mit der Bitte um notarielle Beurkundung folgende
Auflassung
als Vermächtniserfüllung
I. Vorwort
1. Im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ für _________________________, Band _________________________, Heft _________________________, ist in Abt. I Nr. 1 Frau _________________________ als Alleineigentümerin des Grundstücks BV Nr. _________________________, Gemarkung _________________________, Flst. Nr. _________________________, Größe: _________________________, eingetragen. Das Grundstück ist weder nach Abt. II noch nach Abt. III des Grundbuchs belastet.
Frau _________________________ ist am _________________________ gestorben. Sie wurde nach dem Erbschein des Amtsgerichts – Nachlassgericht – _________________________ vom _________________________, Az. _________________________, von dem eine Ausfertigung heute vorliegt, allein beerbt von Frau _________________________.
2. In ihrem notariell beurkundeten Testament vom _________________________ (UR-Nr. _________________________ des Notars _________________________ in _________________________), das am _________________________ unter Az. _________________________ vom Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ eröffnet wurde, hat Frau _________________________ unter Ziff. _________________________ angeordnet, dass der Erschienene, Herr _________________________, das zuvor in Ziff. 1 näher bezeichnete Grundstück im Wege des Vermächtnisses erhalten soll. Sie hat ihm in derselben Urkunde unter Befreiung von § 181 BGB die unwiderrufliche Vollmacht erteilt, die Auflassung des Vermächtnisgrundstücks auf sich selbst vorzunehmen.
Je eine beglaubigte Abschrift des bezeichneten Testaments und des Testamentseröffnungsprotokolls vom _________________________ liegen heute ebenfalls vor.
3. Mit an die Alleinerbin, Frau _________________________, gerichtetem Schreiben vom _________________________ hat der Erschienene das ihm zugewandte Vermächtnis angenommen. Dieses Schreiben ist der Alleinerbin am _________________________ zugegangen. Sie hat die Wirksamkeit des Testaments und insbesondere der Vermächtnisanordnung sowie der sich daraus ergebenden Verpflichtung zur Übertragung des Eigentums an dem Grundstück auf den Erschienenen anerkannt.
II. Auflassung und Grundbuchantrag
Sodann erklärt der Erschienene in Erfüllung der Vermächtnisanordnung folgende
Auflassung
Ich übertrage hiermit das Eigentum an dem in Abschn. I/Ziff. 1 bezeichneten Grundstück auf mich selbst und nehme diese Übertragung hiermit an. Ich bewillige und beantrage die Eintragung der Eigentumsänderung auf mich im Grundbuch.
III. Sonstiges
1. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Eigentumseintragung die Vorlage der grunderwerbsteuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts erforderlich ist.
2. Eine vorläufige Sicherung des Eigentumsübertragungsanspruchs durch Eintragung einer Eigentumsübertragungsvormerkung im Grundbuch wünscht der Erwerber nicht. Der Notar hat auf die Risiken fehlender Sicherheit hingewiesen. Der Erschienene bewilligt aber die Eintragung einer Eigentumsübertragungsvormerkung zu Lasten des in Abschn. I/Ziff. 1 bezeichneten Grundstücks und zu seinen Gunsten im Grundbuch. Die Antragstellung bleibt ihm überlassen.
3. Die Kosten der Eigentumsübertragung und ihres Vollzugs trägt der Nachlass. Eine etwaige Erbschaftsteuer für das Vermächtnis ist vom Erwerber zu tragen. Der Wert des Grundstücks beträgt _________________________ EUR.
Diese Niederschrift wurde vom Notar dem Anwesenden vorgelesen, von diesem genehmigt und von ihm und dem Notar eigenhändig unterschrieben: