Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1670 AnwaltFormulare, Heidel-Pauly, 10. Aufl. 2021 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 15.80: Verbot auf Entfernung/Gebot, entfernte Haushaltssachen zurückzuschaffen

[Zuständigkeit:]

Familiengericht

[falls noch keine Ehesache anhängig ist, Familiengericht der Ehewohnung, § 201 Nr. 2 FamFG]

[Rubrum:]

Beteiligtenbezeichnung

[Antrag:]

im Wege der einstweiligen Anordnung gem. §§ 49 ff. FamFG – der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung – dem Antragsgegner bei Meidung eines höchstzulässigen Zwangsgeldes bzw. Zwangshaft aufzugeben,

[Entfernungsverbot:]

den Haushaltsgegenstand _____ [genaue Bezeichnung, Standort] aus der ehelichen Wohnung im Hause _____ zu entfernen.

[oder Rückschaffung:]

den/die aus der ehelichen Wohnung am _____ entfernten Haushaltsgegenstand/Haushaltsgegenstände _____ [genaue Bezeichnung] in die eheliche Wohnung im Hause _____ zurückzuschaffen und nach der Rückschaffung die ungehinderte Mitbenutzung zu gewährleisten.

[oder Nutzungsüberlassung:]

die innerhalb der Wohnung befindlichen Haushaltsgegenstände _____ [genaue Bezeichnung, Standort] zur Mitbenutzung zu überlassen und den ungehinderten Zugang zu den Geräten _____ [genaue Bezeichnung, Standort] zu gewährleisten [z.B. Telefon/Fernseher/Waschmaschine/Trockner etc.].

Begründung:

_____

[Statustatsachen

Eheleute, getrenntlebend

Sachverhaltsdarstellung, ggf. verbotene Eigenmacht des Antragsgegners, ggf. Darstellung der drohenden Veräußerungsabsicht

Darstellung des Regelungsbedürfnisses der Notwendigkeit der Mitbenutzung bzw. Überlassung der Haushaltsgegenstände zum Gebrauch (Trockner notwendig bei Kleinkindern; Pkw notwendig für Schulfahrten bei Kindern etc.)

Zugehörigkeit der Sache zum ehelichen Haushalt

Glaubhaftmachung der Sachdarstellung durch eidesstattliche Versicherung]

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?