Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1112 Praxishandbuch Unternehmensnachfolge, Christopher Riedel, 3. Aufl. 2021 (zerb verlag)

Muster 17.8: Gewinnverteilung und Entnahmen (Personengesellschaft)

1. An einem der danach verbleibenden Gewinne nehmen die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Beteiligungen teil.
2. Von dem Jahresüberschuss der Gesellschaft sind – vorbehaltlich eines mit einer Mehrheit von _________________________ [75 %] der Stimmen zu fassenden Gesellschafterbeschlusses – wenigstens 50 % den Rücklagen zuzuführen.
3. Entnahmen sind nur zulässig, soweit sie einen Betrag, der _________________________ [37,5 %] des um die auf den Gewinnanteil entfallenden Ertragsteuern des jeweiligen Gesellschafters nicht übersteigen. Zusätzlich darf jeder Gesellschafter die Beträge entnehmen, die er benötigt, um die auf seinen Gewinnanteil entfallenden Steuern vom Einkommen zu begleichen. Der Gesellschafter hat die auf seinen Gewinnanteil entfallenden Steuern gegenüber der Gesellschaft nachzuweisen.
4. Sämtliche Entnahmen sind nur zulässig, soweit das variable Kapitalkonto des jeweiligen Gesellschafters einen die Entnahmen wenigstens deckenden positiven Saldo aufweist. Alle darüber hinausgehenden Entnahmen sind nur auf der Grundlage eines mit einfacher Mehrheit zu fassenden Gesellschafterbeschlusses zulässig.
5. Ein Beschluss zur (auch teilweisen) Auflösung von Rücklagenkonten bedarf einer Mehrheit von 75 % der vorhandenen Stimmen.

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