Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1636 AnwaltFormulare Arbeitsrecht, Lunk, 4. Aufl. 2021 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 2.10: Vergütungsvereinbarung mit dem Rechtsanwalt für den Betriebsrat

Im Rahmen der Beuftragung der Kanzlei _________________________ (Name) durch den Betriebsrat wird folgende Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen:

§ 1 Umfang der Beratung

Kanzlei _________________________ (Name) berät den Betriebsrat im Zusammenhang mit _________________________. Von der Beratung ist die Vertretung vor dem Arbeitsgericht, sowie die Teilnahme an Verhandlungen erfasst.

§ 2 Vergütung

Die Vergütung für die Beratung des Betriebsrats im Zusammenhang mit _________________________ richtet sich nach dem RVG.

Alternativ :

Für die Beratung des Betriebsrats im Zusammenhang mit _________________________ wird ein Stundenhonorar nach Zeitaufwand in Höhe von _________________________ netto je anwaltlicher Stunde zuzüglich der gesetzlichen MWSt vereinbart. Reine Reisezeiten, in denen keine anwaltliche Tätigkeit verrichtet wird, werden nicht vergütet. Recherche- und Vorbereitungsarbeiten z.B. durch Referendare oder andere, nicht zur anwaltlichen Beratung zugelassenen Personen, werden mit einem Stundenhonorar von nicht mehr als _________________________ netto zuzüglich der gesetzlichen MwSt vereinbart.

Im Rahmen der Rechnungslegung (Zwischenabrechnung sind möglich) ist monatlich über den angefallenen Zeitaufwand nach, Datum, zeitlichem Umfang und schlagwortartiger Beschreibung des Inhalts der Tätigkeit sowie deren sachlicher Erforderlichkeit Bericht zu erstatten.

§ 3 Fahrtkosten

Die Fahrtkosten werden entsprechend der Regelung in Ziffer 7003 Vergütungsverzeichnis zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz mit 0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer vergütet. Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel werden die tatsächlich angefallenen Kosten in Rechnung gestellt (Bahnfahrt 1. Klasse mit BahnCard sowie Flugkosten)

Gegebenenfalls anfallende Übernachtungskosten werden in volle Höhe erstattet.

Als Ergänzung: § 4 Nachweis der Erforderlichkeit

Der Arbeitgeber verzichtet auf den Nachweis der Erforderlichkeit der aufgeschlüsselten anwaltlichen Aufwandsstunden für die Betriebsratsarbeit.

(Ort, Datum)

(Unterschriften)

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