Kurzbeschreibung
Muster aus: AnwaltFormulare Arbeitsrecht, Stefan Lunk, 5. Aufl. 2025 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 2.67: Anhörung BR gem. § 102 BetrVG zur ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung
An den
Betriebsrat
z.H. des Betriebsratsvorsitzenden
Betrifft: Anhörung zur ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung
Es ist beabsichtigt, gegenüber dem folgendem Arbeitnehmer eine ordentliche personenbedingte Kündigung zum nächstzulässigen Zeitpunkt, das ist nach unseren Berechnungen dem/der _________________________, auszusprechen:
Name: |
_________________________ |
Anschrift: |
_________________________ |
Familienstand: |
_________________________ |
geboren am: |
_________________________ |
Kinder: |
_________________________, davon unterhaltspflichtig (wenn nicht bekannt, das jeweilige Alter, wenn auch dies nicht bekannt, Anzahl mitteilen) |
Ununterbrochene/anzuerkennende Betriebszugehörigkeit |
seit dem: _________________________ (erforderlichenfalls einschließlich Betriebszugehörigkeit bei Rechtsvorgängern, etwa nach Betriebsübergang i.S.d. § 613a BGB) |
Ausgeübte Tätigkeit: |
_________________________ |
Wochenarbeitszeit: |
_________________________ |
Bruttovergütung: |
_________________________ (gegebenenfalls aufschlüsseln in Tariflohn, Zulage, freiwillige Leistungen) |
Schwerbehinderung/anerkannte Gleichstellung: |
ja/nein. |
Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
1. Alternative: Lang andauernde Krankheit
Herr/Frau _________________________ (Name des Arbeitnehmers) ist seit dem _________________________ (Datum) und damit lang andauernd arbeitsunfähig erkrankt. Bei der Erkrankung handelt es sich weder um eine arbeitsbedingte Erkrankung noch um einen Betriebsunfall. Es gibt keinerlei Anzeichen einer Besserung, so dass von einer negativen Gesundheitsprognose ausgegangen werden muss. Dies hat sich letztlich auch in der nach Maßgabe von § 84 Abs. 2 SGB IX unter Beteiligung des BR durchgeführten betrieblichen Eingliederungsmaßnahme (betriebliches Eingliederungsmanagement) bestätigt; weder Herr/Frau _________________________ (Name des Arbeitnehmers) noch der Betriebsarzt konnten aufzeigen, durch welche betrieblichen Maßnahmen die derzeitige Arbeitsunfähigkeit überwunden und ihr künftig vorgebeugt werden könnte.
Die Fehlzeiten stellen eine erhebliche wirtschaftliche Belastung des Unternehmens dar: Die Kosten für Entgeltfortzahlung betrugen im Jahr _________________________ bereits _________________________ EUR; im Jahr _________________________ sogar _________________________ EUR. Hinzu kommen die Kosten für befristet beschäftigte Ersatzkräfte in Höhe von _________________________ bzw. _________________________. Die zusätzlich für die Ersatzkräfte zu leistende Einarbeitung durch Herrn/Frau _________________________ führte zu Arbeitsausfällen im Umfang von _________________________ und damit zu weiteren zusätzlichen Lohnkosten, die durch die Langzeiterkrankung verursacht wurden.
Alternativ: Die Fehlzeiten beeinträchtigen in erheblicher Weise die Betriebsabläufe: Die Stelle des _________________________ ist zur Aufrechterhaltung des Betriebsablaufs erforderlich. _________________________ Bislang wurde die Stelle durch befristet Beschäftigte besetzt, die jeweils neu eingewiesen werden mussten, aber immer wieder fachliche Mängel erkennen ließen. Es hat sich insoweit gezeigt, dass qualifizierte Arbeitskräfte für eine nur befristet angebotene Beschäftigung nicht zur Verfügung stehen; jedenfalls haben sich trotz externer/interner Stellenausschreibung und Rückfrage bei der Agentur für Arbeit keine geeigneten Bewerber gefunden.
2. Alternative: Häufige Kurzerkrankungen
Im Zeitraum _________________________ kam es zu folgenden Fehlzeiten:
im Jahr 2024 |
vom _________________________ bis zum _________________________ |
(_________________________ Arbeitstage) |
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vom _________________________ bis zum _________________________ |
(_________________________ Arbeitstage) |
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vom _________________________ bis zum _________________________ |
(_________________________ Arbeitstage) |
im Jahr 2023 |
vom _________________________ bis zum _________________________ |
(_________________________ Arbeitstage) |
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vom _________________________ bis zum _________________________ |
(_________________________ Arbeitstage) |
im Jahr 2022 |
vom _________________________ bis zum _________________________ |
(_________________________ Arbeitstage) |
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vom _________________________ bis zum _________________________ |
(_________________________ Arbeitstage) |
Die Erkrankungen stehen in keinem erkennbaren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis. Die Ursachen der Erkrankungen sind uns auch nicht bekannt. Aufgrund der Häufigkeit der krankheitsbedingten Fehlzeiten in der Vergangenheit müssen wir davon ausgehen, dass Herr/Frau _________________________ (Name des Arbeitnehmers) auch in Zukunft in vergleichbarem Umfang fehlen wird (negative Gesundheitsprognose). Dies hat sich letztlich auch in der nach Maßgabe von § 84 Abs. 2 SGB IX unter Beteiligung des BR durchgeführten betrieblichen Eingliederungsmaßnahme (betriebliches Eingliederungsmanagement) bestätigt; weder Herr/Frau _________________________ ...