Kurzbeschreibung
Muster aus: nv.6309 Der Grundstückskaufvertrag in der notariellen Praxis, Elsing, 4. Aufl.2024 (Deutscher Notarverlag), André Elsing, 4. Aufl. 2024 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 3.1: Abfragebogen
Personalien der Parteien
– Verkäufer
Familienname: |
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Vorname/n: |
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Ggf. Geburtsname: |
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Geburtsdatum: |
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Wohnanschrift: |
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Ledig/Verheiratet/Geschieden: |
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Wenn verheiratet, Güterstand? |
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Telefon-Nummer: |
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E-Mail: |
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Bankverbindung für Kaufpreis, IBAN: |
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Staatsangehörigkeit/en: |
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Falls nicht nur deutsch: |
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Verbraucher/Unternehmer: |
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Steuerliche ID-Nummer: |
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– ggf. weiterer Verkäufer oder Mitwirkender § 1365 BGB
Familienname: |
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Vorname/n: |
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Ggf. Geburtsname: |
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Geburtsdatum: |
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Wohnanschrift: |
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Ledig/Verheiratet/Geschieden: |
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Wenn verheiratet, Güterstand? |
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Telefon-Nummer: |
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E-Mail: |
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Bankverbindung für Kaufpreis: |
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Staatsangehörigkeit/en: |
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Falls nicht nur deutsch: |
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Verbraucher/Unternehmer: |
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Steuerliche ID-Nummer: |
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– Käufer
Familienname: |
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Vorname/n: |
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Ggf. Geburtsname: |
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Geburtsdatum: |
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Wohnanschrift: |
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Ledig/Verheiratet/Geschieden: |
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Wenn verheiratet, Güterstand? |
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Telefon-Nummer: |
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E-Mail: |
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Staatsangehörigkeit/en: |
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Falls nicht nur deutsch: |
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Verbraucher/Unternehmer: |
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Steuerliche ID-Nummer: |
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– ggf. weiterer Käufer
Familienname: |
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Vorname/n: |
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Ggf. Geburtsname: |
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Geburtsdatum: |
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Wohnanschrift: |
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Ledig/Verheiratet/Geschieden: |
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Wenn verheiratet, Güterstand? |
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Telefon-Nummer: |
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E-Mail: |
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Staatsangehörigkeit/en: |
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Falls nicht nur deutsch: |
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Verbraucher/Unternehmer: |
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Steuerliche ID-Nummer: |
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Kaufgegenstand
Grundbuch Amtsgericht _________________________ von _________________________ Blatt _________________________
Grundstücksadresse: _________________________
Unbebaut/Bebaut mit _________________________
Baujahr _________________________
Kenntnis Baujahr beruht auf _________________________ bzw. auf der Angabe des Veräußerers, von dem der Verkäufer erworben hat.
Verkäufer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen? _________________________
Mitverkauf beweglicher Gegenstände: Ja/Nein _________________________
Falls ja, welche Gegenstände _________________________
_________________________
(Ggf. Liste anfordern)
Wann wurden die Gegenstände angeschafft und wie hoch war der Neupreis? _________________________
Wie ist der Zeitwert der Gegenstände? _________________________
Lastenfreie Lieferung? Ja/Nein _________________________
Bei Ablösung von Grundpfandrechten: Darum bitten, zur Beurkundung die Darlehensnummern/Bausparnummern und Anschriften der Gläubiger mitzuteilen oder mitzubringen. Sollten Darlehen bereits getilgt sein und die Grundpfandrechte im Grundbuch noch nicht gelöscht sein, darauf hinweisen, dass möglichst die beglaubigte Löschungsbewilligung und ggf. der Grundschuldbrief vorzulegen sind. Findet ein Verkäufer den Grundschuldbrief nicht, ist in der Praxis der Hinweis auf ein sorgfältiges Durchsuchen der Unterlagen zum Auffinden des Grundschuldbriefes unter Aufzeigen der erheblichen Probleme des Verlustes eines Briefes sinnvoll (etwa die Hälfte der angesprochenen Verkäufer findet dann doch noch den Grundschuldbrief in den Unterlagen).
Soll eine Direktzahlung erfolgen? (in der Regel: ja) _________________________
Oder bei berechtigtem Sicherungsinteresse zur Vermeidung von Vorleistungen: Soll eine Kaufpreisverwahrung über Notaranderkonto erfolgen? _________________________.
Kaufpreis
a) |
Höhe: _________________________ |
b) |
Zahlung (Überweisung) in einer Summe _________________________ oder Zahlung wie folgt: Anzahlung (Überweisung) _________________________ und Restzahlung (Überweisung) _________________________ |
c) |
Zahlungstermin/e: _________________________ |
d) |
Kaufpreisfinanzierung/Vorwegbeleihung? _________________________ |
Besonderheiten/Makler/Courtage
Gibt es eine beurkundungsbedürftige Maklerklausel (Käufer befreit den Verkäufer von einer bestehenden Maklerschuld)? Wenn ja: Die Überwälzung der Schuld ist als Gegenleistung beurkundungsbedürftig. Ggf. kann, wenn der Käufer ein Verbraucher ist, max. ein Betrag in der Höhe einer Hälfte der Provision abgewälzt werden (hierzu gleich). Andere Maklerklauseln möglichst nicht in den notariellen Kaufvertrag aufnehmen, da Widerrufsrechte des Verbrauchers ausgehebelt werden könnten mit schädlicher Wirkung.
Ist der Käufer, auf den ein Courtagebetrag abgewälzt werden soll, ein Verbraucher, so ist hinsichtlich der abzuwälzenden Vereinbarung die 14-Tagesfrist (§ 17 Abs. 2a S. 2 Nr. 2 BeurkG) zu beachten.
Abwälzungen bei Verkäufen über Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser dürfen dabei seit dem 23.12.2020 nur bis maximal zur Hälfte der Provision erfolgen (§ 656d Abs. 1 BGB).
Die in §§ 656a BGB verwendeten Begriffe "Wohnung" und "Einfamilienhaus" sind untechnisch zu verstehen. Unter einer Wohnung im engeren Sinne ist ein Raum oder sind mehrere Räume ...