Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1721 Das arbeitsrechtliche Mandat: Arbeitsvertragsgestaltung und AGB-Kontrolle, Reitz, 2. Aufl. 2023 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 3.22: Arbeitsverhinderung

(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber jede Arbeitsverhinderung bzw. Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Er hat den Arbeitgeber hierbei auf nicht aufschiebbare Aufgaben hinzuweisen.

(2) Dauert eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage an, hat der Arbeitnehmer seinen Feststellungs- bzw. Nachweispflichten nach § 5 EFZG nachzukommen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Einhaltung der entsprechenden Pflichten bereits früher zu verlangen.

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