Kurzbeschreibung
Muster aus: AnwaltFormulare Arbeitsrecht, Stefan Lunk, 5. Aufl. 2025 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 3.59: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen unzulässiger Streichung eines Arbeitnehmers von der Wählerliste
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
In dem Beschlussverfahren
mit den Beteiligten
1. |
_________________________, _________________________ (Arbeitnehmer, Adresse) |
– Antragsteller –
2. |
dem Wahlvorstand der Arbeitgeberin, vertreten durch den Vorsitzenden _________________________, _________________________ (Adresse), sowie den Mitgliedern des Wahlvorstandes persönlich: Herrn _________________________, Adresse; Frau _________________________, Adresse |
– Antragsgegner –
3. |
dem Betriebsrat der Arbeitgeberin, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________, _________________________ (Adresse) |
4. |
der _________________________ (Arbeitgeberin), vertreten durch _________________________, _________________________ (Adresse) |
wegen: grobe Fehlerhaftigkeit von Wahlausschreiben und Wählerliste bei Betriebsratswahl
zeigen wir an, dass wir den Antragsteller vertreten.
Namens und im Auftrag des Antragstellers leiten wir ein Beschlussverfahren ein und beantragen
▪ |
wegen der Dringlichkeit des Falles ohne mündliche Anhörung der Beteiligten durch den Vorsitzenden allein |
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hilfsweise nach Anhörung der Beteiligten unter größtmöglicher Abkürzung der Ladungs- und Einlassungsfristen gem. §§ 47 Abs. 1 ArbGG, 224 Abs. 2 ZPO |
im Wege der einstweiligen Verfügung:
1. |
Der Antragsgegner und dessen Mitglieder – der Wahlvorstandsvorsitzende _________________________ und die Wahlvorstandsmitglieder _________________________ – werden verpflichtet, die am 27.2.2023 bekannt gemachte Wählerliste zur Betriebsratswahl durch eine Wählerliste zu ersetzen, in welcher der Antragsteller als Wahlberechtigter ausgewiesen ist. |
Hilfsweise wird beantragt:
2. |
Dem Antragsgegner und dessen Mitglieder – der Wahlvorstandsvorsitzende _________________________ und die Wahlvorstandsmitglieder _________________________ – wird aufgegeben, jede weitere Handlung zur Durchführung der im Betrieb der Beteiligten zu 4. laufende Betriebsratswahl zu unterlassen. |
3. |
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung aus dem Hilfsantrag zu 2 wird dem Antragsgegner und dessen Mitglieder – der Wahlvorstandsvorsitzende _________________________ und die Wahlvorstandsmitglieder _________________________ – bezogen auf jeden Fall der Fortsetzung des Wahlverfahrens ein Ordnungsgeld, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, ersatzweise Ordnungshaft, angedroht. |
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Weiter hilfsweise wird beantragt: |
4. |
Die im Betrieb der Beteiligten zu 4. laufende Betriebsratswahl wird abgebrochen. |
Prozessual wird beantragt,
bei Erlass der einstweiligen Verfügung eine vollstreckbare Kurzausfertigung der Entscheidung gemäß § 317 Abs. 2 S. 2 ZPO zu erteilen.
Begründung
Der Antragsteller wehrt sich gegen ein laufendes Betriebsratswahlverfahren, weil er in der vom Wahlvorstand veröffentlichten Wählerliste nicht als wahlberechtigter Arbeitnehmer aufgeführt ist. Die Betriebsratswahl soll am 17.4.2023 stattfinden. Im Einzelnen ist hierzu wie folgt vorzutragen:
I. Sachverhalt
1. Die Beteiligte zu 4. ist ein Unternehmen des Frachtumschlags am Frankfurter Flughafen. Sie hat 90 Arbeitnehmer.
Die Mitarbeiter- und Hierarchiestruktur bei der Beteiligten zu 4. sieht wie folgt aus: Es gibt drei große Abteilungen, nämlich Export, Warenannahme und Import. In diesen drei Abteilungen arbeiten 58 Arbeitnehmer, 15 Vorarbeiter, 10 Schichtleiter und 6 Supervisoren. Außerdem hat die Beteiligte zu 4. einen Prokuristen, der allseits als leitender Angestellter betrachtet wird.
Der auf der Wählerliste fehlende Antragsteller ist Supervisor; die fünf anderen Supervisoren, die Herren _________________________, werden vom Wahlvorstand nicht als leitende Angestellte betrachtet und befinden sich auf der Wählerliste.
2. Der Antragsteller ist seit dem _________________________ bei der Beteiligten zu 4. als _________________________ eingestellt. Mit Wirkung zum 1.7.2021 wurde er zum Supervisor befördert. Seitdem erhält er – als angeblich leitender Angestellter – ein Bruttomonatsgrundgehalt von unter 3.000 EUR.
Glaubhaftmachung: |
1. Arbeitsvertrag, Anlage A1 |
2. Schreiben vom 15.6.2018, Anlage A2 |
Die Aufgaben des Antragstellers sind u.a.: _________________________ Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die beigefügte Stellenbeschreibung verwiesen. Die übrigen fünf Supervisoren üben die gleiche Tätigkeit wie der Antragsteller aus.
Glaubhaftmachung: |
Stellenbeschreibung, Anlage A3 |
Der Antragsteller ist nicht zur Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern befugt, er hat keine Prokura.
Der Antragsteller führt für die Arbeitgeberin keine Verhandlungen mit dem Betriebsrat. Er ist also auch insofern nicht dem Arbeitgeberlager zuzurechnen.
Der Antragsteller wurde bei den bisherigen Betriebsratswahlen immer als Arbeitnehmer gemäß § 5 Abs. 1 BetrVG behandelt.
3. Die Beteiligte zu 4. hat einen Betriebsrat, den Beteiligten zu 3. Gegen diesen wurde unter dem Aktenzeichen _________________...