Kurzbeschreibung
Muster aus: av.1699 Wohnungseigentumsrecht, Greiner, 5. Aufl. 2022 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 4.7: Beschlüsse zur Gestattung baulicher Veränderungen
a) Gartenterrasse. Herrn A, Eigentümer der Wohnung Nr. 5, wird die Errichtung einer Terrasse auf seiner Gartenfläche bis zur Größe 3x4m gestattet. Lage, Größe und Material ergeben sich aus der Skizze nebst Beschreibung vom 23.9.2021, die heute vorliegt und als Anlage zum Protokoll genommen wird.
b) Klimagerät. Der Eigentümerin der Apotheke (Einheit Nr. 2 gemäß Aufteilungsplan), Frau A, wird mit Rücksicht auf die in den §§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und Abs. 2d) der Apothekenbetriebsordnung vorgegebenen Pflichten hinsichtlich der Klimatisierung von Apotheken gestattet, auf eigene Kosten durch eine Fachfirma ein Klimagerät an der Vorder- oder Rückseite ihrer Einheit anzubringen. Bei dem Klimagerät handelt es sich um eine Panasonic Mini ECOiVRF-Außeneinheit mit einem Leistungsbereich bis 12,5 KW und den Maßen 996 x 980 x 370 mm. Der genaue Ort der Anbringung ist der Skizze zu entnehmen, die in der Versammlung am 4.4.2022 präsentiert wurde und als Anlage zum Protokoll genommen wird. Eine Zustimmung zu unzumutbaren Geräuschemissionen ist mit diesem Beschluss nicht verbunden; der Betrieb darf nicht zu unzumutbaren Ruhestörungen der übrigen Eigentümer führen. Die Zustimmung gilt nur so lange (auflösende Bedingung), als das Klimagerät für den Betrieb der Apotheke benötigt wird. Fällt diese Notwendigkeit weg, ist das Gerät zu entfernen und die Außenwand wieder fachgerecht zu verschließen.
c) Loggienüberdachung und Markise. Die Gemeinschaft ist damit einverstanden, dass der Eigentümer der Wohnung Nr. 6, Herr A, die Dachloggia seiner Wohnung mit einer Plexiglasüberdachung versieht, die mit einer Vorrichtung zum Herablassen einer Markise zwecks Beschattung versehen ist. Die Ausführung erfolgt mit vorgefertigten Winkeln unter den Dachziegeln und vorne mit zwei 2 Stützen durch die Fachfirma X. Verwendet wird ein Fabrikat der Fa. Markisen Müller GmbH, gemäß der Skizze und dem Katalogbild, die in der heutigen Versammlung vorliegen und die als Anlage zum Protokoll genommen werden.
d) Weitere Muster → § 1 Rdn 97; → § 4 Rdn 111.
e) Negativmuster: Der Antrag des Herrn A über die Erweiterung/den Umbau des Balkons der Wohnung 8 zur Terrasse wird angenommen. Oder: A darf in beiden Wohnungen ein Klimagerät installieren; sach- und fachgerechte Ausführung wird zugesichert. – Die gewünschte Gestattungswirkung tritt nicht ein, weil die Beschlüsse wegen Unbestimmtheit nichtig sind. Nur bei der (Nach-)Genehmigung bereits umgesetzter und für jeden sichtbarer Maßnahmen (die grundsätzlich zulässig ist) sind die Anforderungen weniger streng.