Kurzbeschreibung
Muster aus: av.1670 AnwaltFormulare, Heidel-Pauly, 10. Aufl. 2021 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 56.21: Gerichtliche Geltendmachung laufenden und rückständigen Hausgelds basierend auf Beschlüssen zu Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
(Rubrum wie Muster Rdn 85)
Namens und in Vollmacht der Klägerin wird beantragt,
1. |
die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin zu Händen der WEG-Verwaltung _____ EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem _____ auf einen Teilbetrag von _____ EUR, seit dem _____ auf einen weiteren Teilbetrag von _____ EUR seit dem _____ auf einen weiteren Teilbetrag von _____ EUR und seit dem _____ auf einen restlichen Teilbetrag von _____ EUR zu zahlen. |
2. |
Für den Fall der Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens und nicht rechtzeitiger Verteidigungsanzeige wird bereits jetzt der Antrag gemäß § 331 Abs. 3 S. 2 ZPO gestellt. |
Begründung:
Die Klägerin begehrt laufendes Wohngeld beschlossen als "Vorschüsse zur Kostentragung" auf der Basis des Wirtschaftsplans _____ sowie eine Nachzahlung/Abrechnungsspitze basierend auf der Jahresabrechnung _____. Die Parteien bilden die im Rubrum genannte Wohnungseigentümergemeinschaft. In der Eigentümerversammlung vom _____, deren Protokoll überreicht wird als
Anlage K 1,
beschlossen die Eigentümer die Vorschüsse zur Kostentragung _____. Auf TOP _____ des Protokolls wird verwiesen. Der Beschluss ist unabhängig von seiner Bestandskraft umzusetzen.
Der die Wohnung der Beklagten betreffende Einzelwirtschaftsplan wird überreicht als
Anlage K 2.
Das monatlich zu zahlende Wohngeld beläuft sich auf _____ EUR. Die Beklagte schuldet das Hausgeld für die Monate _____, _____ und _____.
Ferner schuldet die Beklagte die Nachzahlung/Abrechnungsspitze aus der Einzeljahresabrechnung _____. Diese wird überreicht als
Anlage K 3
und wurde beschlossen in der Eigentümerversammlung vom _____, deren Protokoll überreicht wird als
Anlage K 4.
Die Nachzahlung/Abrechnungsspitze beträgt _____ EUR und war laut Beschlussinhalt zum _____ fällig. Auf den Inhalt des Protokolls wird verwiesen. Der Beschluss ist unabhängig von seiner Bestandskraft umzusetzen. Es ergibt sich somit folgender derzeitiger Rückstand:
Hausgeld _____ |
_____ EUR |
Hausgeld _____ |
_____ EUR |
Hausgeld _____ |
_____ EUR |
Nachzahlung/Abrechnungsspitze _____ |
_____ EUR |
Summe |
_____ EUR |
Die Klägerin behält sich die Erhöhung des Klagantrags vor. Die Ermächtigung der Verwaltung zur Einschaltung eines Rechtsanwalts mit dem Wohngeldinkasso ergibt sich aus _____ des Verwaltervertrages, der überreicht wird als
Anlage K 5.
Die Verwaltung wurde in der oben genannten Eigentümerversammlung erneut als Verwalterin bestätigt. Auf TOP _____ des Protokolls darf verwiesen werden. Die geltend gemachten Zinsen schuldet die Beklagte aus dem Rechtsgrund des Verzugs.
(Rechtsanwalt)