Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1133 Der Fachanwalt für Erbrecht, Bonefeld-Wachter, 4. Aufl. 2024 (zerb verlag)

Muster 6.11: Herausgabevermächtnis

Ich setze meinen Sohn _________________________ zu meinem alleinigen Vollerben ein. Beim Tode meines Sohnes geht das, was von meinem Nachlass noch übrig ist, auf dessen Abkömmlinge nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge über. Die Abkömmlinge meines Sohnes werden nicht Nacherben, sondern erhalten den Rest meines Nachlasses als aufschiebend bedingtes Herausgabevermächtnis, das erst mit dem Tod meines Sohnes anfällt und fällig wird. Das Anwartschaftsrecht ist nicht übertragbar und vererblich. Mein Sohn ist berechtigt, unbeschränkt über meinen Nachlass, auch unentgeltlich, zu verfügen. Die Vermächtnisnehmer haben bis zum Anfall des Vermächtnisses keinerlei Ansprüche gegen meinen Sohn auf Auskunft oder Inventarisierung sowie nicht auf eine Sicherheitsleistung oder dingliche Sicherung, wie z.B. eine Vormerkung. Zum Vermächtnis gehören alle Surrogate i.S.v. § 2111 BGB. Mein Sohn hat keinen Anspruch auf Verwendungsersatz.

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