Kurzbeschreibung
Muster aus: av.1711 AnwaltFormulare Familienrecht, Horndasch, 8. Aufl. 2022 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 7.80: Verrechnung von Immobilienvermögen mit Versorgungsausgleich
Für den Fall der Scheidung unserer Ehe verzichten wir auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs und nehmen diesen Verzicht wechselseitig an.
Die Eheleute sind Miteigentümer des Einfamilienhauses in _________________________, Grundbuch _________________________, Blatt _________________________, Flur _________________________
Die Immobilie ist unbelastet. Die Eheleute sind darüber einig, dass die Immobilie einen Wert von _________________________ EUR hat (alternativ: Aufgrund des vom _________________________ eingeholten Wertgutachtens des Sachverständigen _________________________ ergibt sich ein Verkehrswert der Immobilie in Höhe von _________________________ EUR).
Aufgrund notariellen Vertrages des Notars _________________________ vom _________________________ überträgt der Ehemann seine ideelle Hälfte an der o.g. Immobilie auf seine Ehefrau.
Aufgrund der Auskünfte der verschiedenen Versorgungsträger verfügt der Ehemann über folgende ehezeitbezogene Anwartschaften:
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In der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von _________________________ Entgeltpunkten, was einem korrespondierenden Kapitalwert in Höhe von _________________________ EUR entspricht. |
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Im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung über einen ehezeitlichen Kapitalwert in Höhe von _________________________ EUR. |
Dem gegenüber verfügt die Ehefrau lediglich über Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund von Kindererziehungszeiten in Höhe von _________________________ Entgeltpunkten, was einem korrespondierenden Kapitalwert in Höhe von _________________________ EUR entspricht.
Der Notar hat die Beteiligten darauf hingewiesen, dass die korrespondierenden Kapitalwerte der gesetzlichen Rentenversicherung mit der der betrieblichen Altersversorgung des Ehemannes aufgrund der unterschiedlichen Berechnungssysteme nicht unmittelbar zu vergleichen sind. Die Beteiligten sind sich dennoch darüber einig, dass die korrespondierenden Kapitalwerte der Verrechnung mit dem Wert der Immobilie zugrunde gelegt werden sollen.
Im Hinblick darauf, dass der ideelle Miteigentumsanteil des Ehemannes in etwa den zu übertragenden korrespondierenden Kapitalwerten im Rahmen des Versorgungsausgleichs entspricht, verzichten die Eheleute wechselseitig auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs und nehmen diesen Verzicht wechselseitig an.
Die Beteiligten sind sich darüber hinaus darüber einig, dass wechselseitige Ansprüche aufgrund der Übertragung der ideellen Hälfte am Hausgrundstück _________________________ darüber hinaus nicht bestehen.