Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1591 Anwaltformulare Verkehrsrecht, Tietgens-Nugel, 8. Aufl. 2020 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 8.123: Keine Aktivlegitimation bei Leasingfahrzeug

Ist der Anspruchsteller zum Zeitpunkt des Unfalls bzgl. des von ihm geführten Fahrzeugs lediglich Leasingnehmer und damit lediglich Besitzer des Fahrzeugs, kann dieser Schadensersatzansprüche nur dann geltend machen, wenn er nach dem Leasingvertrag berechtigt ist, Ansprüche der Leasinggeber im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft im eigenen Namen geltend zu machen und darlegt, dass hierfür ein eigenes rechtliches Interesse gegeben ist. Dabei kann der Anspruchsteller wegen möglicher Ansprüche der Leasinggeberin nicht Leistung an sich, sondern nur an die Leasinggeberin verlangen (LG Hagen, Urt. v. 18.4.2011 – 2 O 397/10 – SP 2011, 414 f.).

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