Kurzbeschreibung
Muster aus: FamRMandat_Ehevertraege
Muster 9.58: Abweichender Anfangsstichtag
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Wir haben mit Ehevertrag vom _________________________ (…) für unsere Ehe Gütertrennung vereinbart. Diesen Ehevertrag heben wir hiermit auf.
Für unsere Ehe soll ab dem heutigen Tag der gesetzliche Güterstand des Zugewinnausgleichs gelten.
Abweichend von der gesetzlichen Regelung des § 1374 Abs. 1 BGB vereinbaren wir, dass Anfangsvermögen das Vermögen sein soll, welches jedem von uns am _________________________ (Tag der Eheschließung) gehörte.
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