Leitsatz

Nutzung der Räumlichkeit im Dachspitz

 

Normenkette

(§ 14 WEG)

 

Kommentar

Fehlt ein Zugang zum Dachspitz vom Gemeinschaftseigentum aus, ist der Mitgebrauch des Dachspitzes durch alle Wohnungseigentümer auf eine Nutzung zu Zwecken der Gemeinschaft beschränkt, die nur ein gelegentliches, von dem Eigentümer der darunter liegenden Wohnung zu gestattendes Betreten notwendig machen (vgl. bereits BayObLG v. 14.2.2001, 2Z BR 3/01, WuM 2001, 292).

 

Link zur Entscheidung

(BayObLG, Beschluss vom 29.07.2004, 2Z BR 098/04, ZMR 11/2004, 844)

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