Entscheidungsstichwort (Thema)
Kosten des Berufungsverfahrens, Streitwert, Rechtsmittel, OLG Bamberg, Beschlüsse, Entscheidung, Tenor, Zurückgenommene, Gründe
Verfahrensgang
OLG Bamberg (Beschluss vom 13.03.2024; Aktenzeichen 3 U 4/24 e) |
LG Würzburg (Urteil vom 21.12.2023; Aktenzeichen 1 HK O 1143/23) |
Tenor
1. Die Beklagte ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 25.000,00 EUR festgesetzt.
Gründe
Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.
Fundstellen
Dokument-Index HI16381898 |
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