Entscheidungsstichwort (Thema)

Kosten des Berufungsverfahrens, Streitwert, Rechtsmittel, OLG Bamberg, Beschlüsse, Entscheidung, Tenor, Zurückgenommene, Gründe

 

Verfahrensgang

OLG Bamberg (Beschluss vom 13.03.2024; Aktenzeichen 3 U 4/24 e)

LG Würzburg (Urteil vom 21.12.2023; Aktenzeichen 1 HK O 1143/23)

 

Tenor

1. Die Beklagte ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.

2. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 25.000,00 EUR festgesetzt.

 

Gründe

Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI16381898

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge