Entscheidungsstichwort (Thema)
Kosten des Berufungsverfahrens, Streitwert, Rechtsmittel, Klagepartei, OLG Bamberg, Beschlüsse, Entscheidung, Tenor, Zurückgenommene, Gründe
Verfahrensgang
OLG Bamberg (Beschluss vom 11.08.2023; Aktenzeichen 1 U 71/23 e) |
LG Coburg (Urteil vom 29.03.2023; Aktenzeichen 13 O 556/22) |
Tenor
1. Die Klagepartei ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
2. Die Klagepartei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 8.000,00 EUR festgesetzt.
Gründe
Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.
Fundstellen
Dokument-Index HI16338894 |
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