Entscheidungsstichwort (Thema)

Maklerlohnanspruch gegen Verkäufer bei Makler- und Beratertätigkeit für Käufer

 

Orientierungssatz

Dem Makler steht gegen den Grundstücksverkäufer, für den er als Vermittlungsmakler täter war, auch dann ein Anspruch auf Maklerlohn zu, wenn er für die Käuferin als Nachweismakler tätig war und ohne den Verkäufer zu informieren mit dieser einen Beratervertrag geschlossen hatte, der ihn zu Planungsarbeiten für das Kaufgrundstück verpflichtete.

 

Normenkette

BGB §§ 631, 652 Abs. 1 S. 1, § 654

 

Fundstellen

Dokument-Index HI538209

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