Entscheidungsstichwort (Thema)
Zu den Voraussetzungen für die Geltendmachung einer auf die Verletzung von Patentschutzrechten gestützten Schadensersatzklage
Verfahrensgang
LG Düsseldorf (Urteil vom 17.04.2007) |
Tenor
A. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 17.4.2007 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des LG Düsseldorf teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
I. Die Beklagte zu 1. wird verurteilt, dem Kläger darüber Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen, in welchem Umfang sie und/oder mit ihr verbundene Un-ternehmen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie im Gebiet der Republik Österreich seit dem 24.8.1994 Glasverbundplatten für Wand- und Gebäudeverkleidungen mit mindestens einer dickeren Glasscheibe und mindestens einem dünneren Metallblech, die über eine Klebstoffschicht miteinander verbunden sind, bei denen
- das Metallblech und die Glasscheibe vorzugsweise etwa den gleichen Ausdehnungskoeffizienten aufweisen,
- der Glasverbund auf einer Haltekonstruktion oder Fenster-konstruktion an der Wand des Gebäudes gehalten ist,
- mindestens ein Rand des Metallblechs von der Flachseite der Glasverbundplatte her frei zugänglich ist,
- auf diesem Rand nach dem Verbinden der Glasscheibe mit dem Metallblech Befestigungsmittel wie Stehbolzen, Schrauben aus Metall befestigt sind, insbesondere unter Anwendung eines Verfahrens, bei dem
- das dünne Metallblech zusammen mit einer Folie, z.B. Kleb-stoffschicht, unter Wärme und Druck auf eine Seite der Glasscheibe aufkaschiert wird, vorzugsweise durch Aufwalzen und einen Autoklavenprozess,
- dann an den vorgesehenen Stellen Befestigungsmittel auf das dünne Metallblech aufgeschweißt werden,
- vorzugsweise mittels Widerstandsschweißen, wobei die Dauer der Strombeaufschlagung, die Stromstärke, der zeitli-che Verlauf der Stromstärke und die Höhe und Zeit der Druckbelastung des Haltemittels, durch Vorversuche festge-legt, vorgegeben werden,
gewerbsmäßig hergestellt, angeboten, in Verkehr gebracht haben und/oder haben herstellen oder vertreiben lassen und/oder Li-zenzen an Dritte vergeben und hieraus entgeltliche Vorteile ge-zogen und/oder Einnahmen aus Kauf- oder Austauschverträgen oder sonstige durch die oben bezeichnete Erfindung erzielte Ver-mögensvorteile erzielt haben, und zwar unter Angabe
a. der einzelnen Lieferungen, aufgeschlüsselt nach Liefermengen, -zeiten und -preisen sowie den Namen und Anschriften der Abnehmer,
b. von Lizenzeinnahmen bzw. fällig gewordenen Li-zenzansprüchen, sowie den Namen und Anschriften der Li-zenznehmer,
c. der nach den einzelnen Kostenfaktoren aufgeschlüsselten Gestehungskosten und des erzielten Gewinns, wobei die Angaben zu c. von den Beklagten nur für die Zeit seit dem 26.9.1996 zu machen sind;
II. Die Beklagte zu 2. wird verurteilt, dem Kläger darüber Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen, in welcher Art und in welchem Umfang sie und/oder mit ihr verbundene Unternehmen
1. im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland seit dem 2.6.1999
Fenster- oder Türflügel mit einem Flügelrahmen, insbesondere aus Holz, und einer am Flügelrahmen gehaltenen Isoliervergla-sung, die mindestens zwei durch einen umlaufenden Abstandhalter verbundene Glasscheiben aufweist, bei denen
- die äußere Glasscheibe einen, vorzugsweise umlaufenden, überstehenden Rand aufweist, auf dessen Innenseite ab-schnittsweise oder durchgehend ein relativ zur Dicke der äußeren Glasscheibe dünnes Metallblech fest aufgebracht ist,
- der überstehende Rand der äußeren Glasscheibe die Au-ßenseite des Flügelrahmens überdeckt,
- auf das oder die Metallbleche Schweißbolzen zum Be-festigen der Isolierverglasung am Flügelrahmen aufge-schweißt sind,
- ein sowohl mit dem Schweißbolzen als auch mit dem Flügelrahmen verbindbares hülsenartiges Zwischenelement angeordnet ist,
- der Schweißbolzen in das Zwischenelement in axialer Rich-tung verrastend einsteckbar ist,
- das Zwischenelement auf dem Schweißbolzen verdrehbar gehalten ist und ein Außengewinde zum schraubbaren Ver-binden mit dem Flügelrahmen aufweist, insbesondere dann, wenn
der Blendrahmen umlaufend von einem Glaspaneel über-deckt ist,
und/oder
das Glaspaneel auf seiner Innenseite abschnittsweise oder durchgehend mit einem relativ zur Dicke seiner Scheibe dünnen Metallblech fest verbunden ist, auf das Mittel zum Befestigen des Glaspaneels am Blendrahmen aufgeschweißt sind,
und/oder
dass rahmenartige Glaspaneel einstückig ist,
und/oder unter Anwendung eines Verfahrens, bei dem
- eine Glastafel über ihren Umfang hinweg auf einer Seite längs eines Randstreifens mit einem Metallblech bestückt wird,
- die Glastafel mit dem Metallblech in dessen Bereich in das Glaspaneel und eine äußere Glasscheibe für eine Isolierverglasung aufgetrennt wird,
gewerbsmäßig hergestellt, angeboten, in Verkehr gebracht haben und/oder haben herstellen oder vertreiben lassen und/oder Li-zenzen an Dritte vergeben und hieraus entgeltliche Vorteile ge-zogen und/oder Einnahmen aus Kauf- oder Austauschverträgen oder sonstige durch die oben bezeichnete Erfindung erzielte Ver-mögen...