Entscheidungsstichwort (Thema)
Schadensersatzanspruch des Vermieters nach fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzugs des Mieters
Orientierungssatz
Macht der Vermieter nach fristloser Kündigung des Mietvertrages wegen Zahlungsverzugs des Mieters einen Schadensersatzanspruch geltend, so steht dem Anspruch auf Zahlung des Mietzinses der Umstand, daß der Vermieter alsbald nach dem Auszug Umbauarbeiten an dem Mietobjekt vornimmt, nicht entgegen. Denn der Rechtsgedanke des BGB § 552 findet im Rahmen des Schadensersatzanspruchs des Vermieters keine Anwendung.
Normenkette
BGB §§ 535, 554 Abs. 1 S. 1, § 284 Abs. 2 S. 1, § 286 Abs. 1, § 552
Fundstellen
Dokument-Index HI541518 |
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