Entscheidungsstichwort (Thema)

Eigenbedarfskündigung: Anforderungen an die Begründung des Selbstnutzungswunsches; Rechtsmißbrauch bei Freiwerden einer Alternativwohnung

 

Leitsatz (redaktionell)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

1. Die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen Eigenbedarfs setzt voraus, daß der Vermieter für seinen Nutzungswunsch vernünftige und nachvollziehbare Gründe hat, die nicht nur im Zeitpunkt der Kündigungserklärung, sondern auch noch bis zum Ablauf der Kündigungsfrist gegeben sein müssen.

2. Ein Festhalten am Bezugswunsch gerade für die gekündigte Wohnung ist regelmäßig dann rechtsmißbräuchlich, wenn während der Kündigungsfrist eine gleichgeeignete Alternativwohnung frei wird, sofern nicht die Belange des Vermieters die des Mieters überwiegen.

 

Normenkette

GG Art. 14 Abs. 1 S. 1; BGB §§ 242, 535, § 535 ff., § 564b Abs. 2 S. 1 Nr. 2

 

Verfahrensgang

LG Krefeld (Entscheidung vom 11.09.1991; Aktenzeichen 2 O 359/90)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI537825

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