Entscheidungsstichwort (Thema)

Erstreckung der AGB-Klausel eines Mietvertrages, die das Zurückbehaltungsrecht ausschließt, auf die Einrede des nichterfüllten Vertrages

 

Orientierungssatz

Wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mietvertrages formularmäßig die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts (BGB § 273 Abs 1) eingeschränkt oder ausgeschlossen, erstreckt sich diese Klausel aufgrund des eindeutigen Sprachgebrauchs nicht auf das Leistungsverweigerungsrecht iSv BGB § 320 Abs 1 S 1.

 

Normenkette

BGB § 273 Abs. 1, § 320 Abs. 1 S. 1, § 535; AGBG § 5

 

Verfahrensgang

LG Wuppertal (Aktenzeichen 7 O 461/95)

 

Fundstellen

Haufe-Index 541800

NJW-RR 1998, 587

NZM 1998, 267

ZAP 1998, 701

MDR 1998, 588

OLGR Düsseldorf 1998, 94

OLG-Rspr 1998, 1

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