Verfahrensgang
LG Düsseldorf (Entscheidung vom 17.01.2011) |
Tenor
Die Berufung gegen das am 17. Januar 2011 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II.
Die Verfügungsbeklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.
Der Streitwert wird auf 500.000 Euro festgesetzt.
Gründe
I.
Von einer Darstellung des Sachverhaltes wird gemäß §§ 540 Abs. 2, 313a Abs. 1 Satz 1, 542 Abs. 2 Satz 1 ZPO abgesehen.
II.
Die zulässige Berufung der Verfügungsbeklagten bleibt in der Sache ohne Erfolg.
Im Ergebnis zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Landgericht angenommen, dass das streitbefangene Wärmedämmelement "A" das Verfügungspatent widerrechtlich verletzt und dass die Verfügungsklägerin, nachdem sowohl die Einspruchsabteilung als auch - während des Berufungsrechtszuges - die Technische Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes die gegen den Rechtsbestand des Verfügungspatents geführten Angriffe zurückgewiesen hat, einen Anspruch darauf hat, weitere Verletzungshandlungen der Verfügungsbeklagten im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zu unterbinden.
1.
Das Verfügungspatent betrifft ein Bauelement zur Wärmedämmung zwischen zwei zu betonierenden Bauteilen, insbesondere zwischen einem Gebäude und einem vorkragenden Außenteil (wie einem Balkon).
Wie die Verfügungspatentschrift einleitend erläutert, werden derartige Dämmbauelemente verwendet, um eine Kältebrücke zwischen dem Gebäude und dem daran angebrachten Außenteil (z.B. Balkon) weitestgehend zu vermeiden, wobei Bewehrungsstäbe, die an beide Bauteile (d.h. die Geschossdecke des Gebäudes und den Balkon) unter Durchquerung des Wärmeisolierelements angeschlossen sind, für die nötige Übertragung der auftretenden Zug-, Quer- und Druckkräfte sorgen. Gemäß dem Stand der Technik nach der EP-A 0 831 XXX bestehen die benötigten Bewehrungselemente im Fugenbereich aus Edelstahl. Er bietet ausreichenden Schutz vor Korrosion und besitzt zugleich gute Wärmedämmeigenschaften. Nachteilig an den Edelstahl-Bewehrungsstäben sind demgegenüber die hohen Kosten, die namentlich dann zu Buche schlagen, wenn zur Erzielung einer ausreichenden Tragfähigkeit Bewehrungselemente mit relativ großen Querschnitten verwendet werden müssen. Um insoweit Abhilfe zu schaffen, sind bereits alternative Materialien vorgeschlagen worden. Nach den Darlegungen der Verfügungspatentschrift handelt es sich insbesondere um die Verwendung von Druckelementen aus Ortsbeton, der einen günstigen Preis ermöglicht und eine ausreichende Korrosionsbeständigkeit besitzt, wohingegen die Wärmedämmeigenschaften vergleichsweise unbefriedigend sind.
Ausgehend von dem dargelegten Stand der Technik bezeichnet es die Verfügungspatentschrift als Aufgabe der Erfindung, ein Bauelement zur Wärmedämmung zur Verfügung zu stellen, das einfacher und vor allem deutlich günstiger herzustellen ist und das zusätzlich verbesserte Gebrauchseigenschaften aufweist.
Zur Lösung dieser Problemstellung schlägt Patentanspruch 1 die Kombination folgender Merkmale vor:
Bauelement (1) zur Wärmedämmung zwischen zwei Bauteilen, insbesondere zwischen einem Gebäude (A) und einem vorragenden Außenteil (B).
Das Bauelement (1) besteht aus einem zwischen den Bauteilen (A, B) zu verlegenden Isolierkörper (32) mit zumindest integrierten Druckelementen (33a, 33b).
Die Druckelemente (33a, 33b)
verlaufen im eingebauten Zustand des Bauelements (1)
im Wesentlichen horizontal und
quer zur im Wesentlichen horizontalen Längserstreckung des Isolierkörpers (32)
durch diesen (32) hindurch;
sind jeweils an beide Bauteile (A, B) anschließbar und
sind jeweils aus Beton unter Verwendung einer verlorenen Gießform (40) hergestellt.
Die verlorene Gießform (40) ist zusammen mit dem Betondruckelement (33a, 33b) in das Bauelement (1) eingesetzt und Bestandteil des Bauelements (1).
Die nachstehend wiedergegebenen Abbildungen zeigen Ausführungsbeispiele der Erfindung, wobei Figur 5 das gesamte Bauelement (1) wiedergibt,
während Figur 6 eine Gießform für ein erfindungsgemäßes Druckelement zeigt.
Der Kern der Erfindung liegt in dem aus Beton gegossenen Druckelement, das mitsamt seiner Gießform integraler Bestandteil des Wärmedämmelements ist. Zu den hiermit verbundenen Vorteilen führt die Verfügungspatentschrift aus, dass der Herstellungsschritt des Gießens nahezu beliebige Formgebungen für das Druckelement ermöglicht, so dass das Druckelement an alle in der Praxis auftretenden Anforderungen angepasst werden kann. Neben dem Umstand, dass Beton - im Unterschied zu dem herkömmlichen Edelstahl - als Material für die Druckelemente besonders preisgünstig ist, schafft die Verwendung einer verlorenen Gießform - wie die Verfügungspatentschrift ausführt - den weiteren Vorteil, dass infolge der Integration der Gießform in das Wärmedämmelement eine allseitige Gleitschicht für das Betondruckelement erhalten wird, die dafür sorgt, dass das Druckelement etwaigen Relativbewegungen der angrenzenden Betonbauteile problemlos und ohne unerwünschte Geräuschentwicklunge...