Verfahrensgang

LG Düsseldorf (Urteil vom 07.10.2008)

 

Nachgehend

BGH (Urteil vom 21.08.2012; Aktenzeichen X ZR 33/10)

 

Tenor

I. Die Berufung gegen das am 7.10.2008 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des LG Düsseldorf wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Kosten des Rechtsstreits von der Beklagten zu 95 % und von der Klägerin zu 5 % zu tragen sind.

II. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung i.H.v. 200.000,- Euro abzuwenden, falls nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

III. Der Streitwert für das Berufungsverfahren beträgt 170.000 EUR.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Gründe

I. Die Klägerin ist eingetragene Inhaberin des auch mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten und in englischer Verfahrenssprache veröffentlichten europäischen Patents 0 630 xxx (Klagepatent, Anlage KB 1; deutsche Übersetzung DE 691 29 yyy T2, Anlage KB2), das die Bezeichnung "Systems and methods for coding alternate fields of interlaced video sequences" ("Systeme und Verfahren zur Kodierung alternierender Halbbilder in Zeilensprungbildsequenzen") trägt. Das Klagepatent beruht auf einer am 3.12.1991 unter Inanspruchnahme einer US-Priorität vom 3.12.1991 eingereichten Anmeldung. Die Veröffentlichung der Patenterteilung erfolgte am 10.6.1998. Das Klagepatent steht in Kraft.

Die im vorliegenden Rechtsstreit geltend gemachten Patentansprüche 11, 21 und 25 des Klagepatents lauten in der deutschen Übersetzung wie folgt:

"Anspruch 11:

Verfahren zum Codieren von Videodaten, die aufeinander folgende Vollbilder von Videobildern repräsentieren, wobei die Videodaten für jedes Vollbild verschachtelte erste und zweite Teilbilder besitzen, wobei das Verfahren die folgenden Schritte enthält: (a) Empfangen einer Sequenz von Vollbildern von Videodaten und (b) Separieren der Daten für jedes Vollbild in dessen erste und zweite Teilbilder,

dadurch gekennzeichnet, dass das Verfahren ferner die folgenden Schritte enthält:

(a) Ableiten eines oder mehrerer erster Bewegungsvektoren (FMV), wovon jeder einem jeweiligen Block von Pixeldaten des ersten Teilbildes eines momentanen Vollbildes (Ei(t)) und einem entsprechenden Block von Pixeldaten des zweiten Teilbildes des momentanen Vollbildes (Oc1(t)) zugeordnet ist;

(b) Ableiten eines oder mehrerer zweiter Bewegungsvektoren (CMV), wovon jeder einem Block von Pixeldaten des ersten Teilbildes des momentanen Vollbildes (Ei(t)) und einem entsprechenden Block vom Pixeldaten des ersten Teilbildes des unmittelbar vorhergehenden Vollbildes (Ec1(t - 1)) zugeordnet ist;

(c) Speicher des zweiten Teilbildes des momentanen Vollbildes (Oc1(t)), des ersten Teilbildes des momentanen Vollbildes (Ec1(t)), des ersten Teilbildes des unmittelbar vorhergehenden Vollbildes (Ec1 (t - 1)) eines oder mehrerer erster Bewegungsvektoren, die im Schritt (c) abgeleitet wurden, sowie eines oder mehrerer zweiter Bewegungsvektoren, die im Schritt (d) abgeleitet wurden;

(d) Bestimmen von Informationen bezüglich des besten Modus aus dem einen oder den mehreren gespeicherten ersten Bewegungsvektoren und/oder dem einen oder den mehreren gespeicherten zweiten Bewegungsvektoren, um einen oder mehrere Blöcke von Pixeldaten vorherzusagen, wovon jeder einem entsprechenden gespeicherten ersten oder zweiten Bewegungsvektor zugeordnet ist und wovon jeder den geringsten Pixelfehler im Vergleich zum entsprechenden Block von Pixeldaten des ersten Teilbildes des momentanen Vollbildes besitzt;

(e) Bestimmen von Pixelfehlerdaten, die irgendeinen Pixelfehler zwischen dem einen oder den mehreren vorhergesagten Blöcken von Pixeldaten und dem einem oder den mehreren entsprechenden Blöcken von Pixeldaten des ersten Teilbildes des momentanen Vollbildes repräsentieren; und

(f) Erzeugen von Signalen, die das zweite Teilbild des momentanen Vollbildes, die Bewegungsvektordaten bezüglich des besten Modus und die Pixelfehlerdaten repräsentieren.

Anspruch 21:

Decodierungssystem für codierte Videodaten, die eine Sequenz von Vollbildern von Videodatenbildern repräsentieren, wobei die Videodaten für jedes Vollbild erste und zweite verschachtelte Teilbilder besitzen,

dadurch gekennzeichnet, dass das System enthält:

(a) eine Eingangsschaltung (82, 84, 89, 91, 107), die codierte Videodaten empfängt und die codierten Daten für jedes Vollbild in (i) erste Bewegungsvektordaten, die einem oder mehreren Blöcken von Pixeldaten des zweiten Teilbildes des momentanen Vollbildes (Oc(t)) und einem oder mehreren entsprechenden Blöcken von Pixeldaten eines ersten Teilbildes des momentanen Vollbildes (Ec(t)) zugeordnet sind, (ii) zweite Bewegungsvektordaten, die, sofern vorhanden, einem oder mehreren Blöcken von Pixeldaten des ersten Teil...

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