Entscheidungsstichwort (Thema)

Gewerberaummiete - Rückbaupflicht des Nachmieters

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Übernimmt der Mieter von Gewerberaum (Nachmieter) von seinem Mietvorgänger im Einverständnis mit dem Vermieter Einbauten, hat er im Rahmen seiner Rückgabepflicht diese bei Beendigung des Mietvertrages zu entfernen und insoweit den früheren Zustand wiederherzustellen.

 

Normenkette

BGB § 556

 

Fundstellen

Dokument-Index HI542028

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