Verfahrensgang
AG Hamm (Aktenzeichen 34 F 248/20) |
Tenor
Auf die Beschwerde des Kindesvaters wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hamm vom 14.12.2020 abgeändert.
Die Kindesmutter wird verpflichtet, das am 00.00.2020 geborene Kind A. B. bis einschließlich 15.3.2021 in das Gebiet des Königreichs der Niederlande zurückzuführen.
Die Kindesmutter wird weiter verpflichtet, nach Ablauf des 15.3.2021 das betroffene Kind sowie dessen Ausweispapiere und persönliche Gegenstände an den Kindesvater herauszugeben, sofern nicht das betroffene Kind bis einschließlich 15.3.2021 in das Gebiet des Königreichs der Niederlande zurückgeführt worden ist. Ebenso wird jeder Dritte verpflichtet, der das betroffene Kind verwahrt.
Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die Herausgabeverpflichtung soll das Gericht gegenüber der Kindesmutter Ordnungsgeld von bis zu EUR 25.000,00 und für den Fall, dass das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten anordnen. Verspricht die Anordnung eines Ordnungsgeldes von vornherein keinen Erfolg, soll das Gericht sogleich Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten anordnen.
Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen fallen der Kindesmutter zur Last.
Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf EUR 3.000,00 festgesetzt.
Dem Kindesvater wird für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Frau Rechtsanwältin C aus D beigeordnet.
Der Kindesmutter wird für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Herr Rechtsanwalt E aus F beigeordnet.
Gründe
I. Die Kindeseltern streiten um die Rückführung ihrer gemeinsamen Tochter A gemäß dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (Convention sur les aspects civils de l'enlèvement international d'enfants; "Haager Übereinkommen", "HKÜ") vom 25.10.1980.
1. Sie schlossen am 14.2.2020 in G die Ehe, deren Scheidung der Kindesvater vor einem niederländischen Gericht betreibt. Beide Kindeseltern sind deutsche Staatsangehörige, aber der Kindesvater lebt seit mehr als zehn Jahren in den Niederlanden, und die Kindesmutter übersiedelte im August 2019 zu ihm in die nachmalige Ehewohnung in H. Die Kindesmutter hat aus einer früheren Ehe einen zwölfjährigen Sohn namens I, der in ihrer Obhut lebt und mit in die Niederlande übersiedelte. Die Kindesmutter ist Lehrerin für O-Schulen, durfte aber in den Niederlanden aufgrund der dortigen Schulgesetze nicht unterrichten.
2. Im Laufe des Sommers 2020 bemühte sich die Kindesmutter um Anstellungen an O-Schulen in J, K und F und berichtete dem Kindesvater hiervon am Abend des 17.8.2020.
Am 21.8.2020 unterzeichnete der Kindesvater folgende schriftliche Erklärung:
korte termijn verhuizing
Bij deze bevestige ik, L. B. (00.00.1983) als vader van A. B., dat M. N. met A (1.5.202) naar Duitsland mag verhuizen. In de omgangsregeling wordt afgesproken, dat ik als vader dezelfde rechten hab op verblijf en opvoeding als de moeder. Van een weekend regeling wordt in dit geval dan ook afgezien. De omgangsregeling houdt rekeningen met de verplichtingen en wensen van A op de nieuwe verblijfplaats. Deze regeling is geldig voor een tijdsduur van 2 jaar en wordt automatisch verlengt.
Die hierzu vorgelegte Übersetzung einer öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzerin lautet:
Kurzfristiger Umzug
Hiermit bestätige ich, L. B. (00.00.1983), als Vater von A. B., dass M. N. mit A (00.00.2020) nach Deutschland umziehen darf. In der Umgangsregelung wird vereinbart, dass ich als Vater dieselben Rechte auf Aufenthalt und Erziehung habe wie die Mutter. Es wird in diesem Fall dann auch von einer Wochenend-Regelung abgesehen. Die Umgangsregelung berücksichtigt die Verpflichtungen und Wünsche von A am neuen Aufenthaltsort. Diese Regelung gilt für einen Zeitraum von 2 Jahren und wird automatisch verlängert.
Am 23.8.2020 legte der Kindesvater der Kindesmutter folgendes Schreiben u.a. betreffend das Güterrecht zur Unterschrift vor:
Opsplitsing gemeenschapelijke goederen
Bij deze worden de goederen gesplitst per 14.02.2020. De gemeenschapelijke verantwoording voor financiële verantwoordelijkheiden vervallen dan ook met uitzondering van:
de bank tvw 1200,-.
Gemeenschapelijke splitsing wordt dan ook voor de belastingsdienst aangevraagt. Vanaf 22.08.2020 handelen beide benoemde personen in eigen naam. Verantwoordelijkheid kan niet overgedragen worden.
Am 24.8.2020 eröffnete die Kindesmutter dem Kindesvater, dass sie wegen einer Anstellung an der dortigen O-Schule nach F umziehen wolle. In einem anschließenden Streitgespräch will der Kindesvater dem erstmals widersprochen haben.
Am Mittag des 25.8.2020 sandte die Kindesmutter dem Kindesvater folgende WhatsApp-Nachricht:
Es tut mir leid, dass du das so siehst. Ich versuche, dich zu verstehen. Du machst es mir nur oft nicht leicht, wenn du so wütend wirst und mich beleidigst oder anschreist.
Ich habe umgekehrt das Gefühl, dass du mich nicht mehr verstehen willst.
Liebe dich ...