Leitsatz (amtlich)
Zur Frage einer unangemessenen Verfahrensdauer bei der Verweisung eines Rechtsstreits vom Amts- an das Landgericht, im Zusammenhang mit einem PKH-Beschwerdeverfahren und bei der Beiordnung eines Rechtsanwalts
Normenkette
GVG § 198
Tenor
Die Klage wird wegen eines Betrages von 900,00 EUR als unbegründet, im Übrigen als unzulässig abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für den Rechtsstreit wird auf 1.350,00 EUR festgesetzt.
Tatbestand
Die Klägerin macht einen immateriellen Entschädigungsanspruch wegen einer unangemessenen Verfahrensdauer eines beim Landgericht Bielefeld unter dem Az.: 1 O 427/18 (= 28 U 61/20 OLG Hamm) geführten Verfahrens sowohl in der Hauptsache als auch wegen der Kostenfestsetzung geltend.
Die Klägerin hatte im Ausgangsverfahren mit der vom 12.01.2018 datierenden Klageschrift ursprünglich vor dem Amtsgericht Gütersloh anwaltliche Gebührenansprüche in Höhe von 4.338,10 EUR gegen Herrn Z aus abgetretenem Recht verfolgt. Aufgrund der Hilfswiderklage des vormaligen Beklagten erfolgte mit Beschluss vom 25.04.2018 die Verweisung an das Landgericht Bielefeld. Mit Schriftsatz vom 02.05.2019 erhob die Klägerin Verzögerungsrüge. Das landgerichtliche Urteil wurde am 05.05.2020 verkündet. Die der Klägerin durch den Beklagten zu erstattenden Kosten wurden durch den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 16.03.2021 festgesetzt, gegen diesen Beschluss wandte sich der Beklagte des Ausgangsverfahrens mit der sofortigen Beschwerde vom 07.04.2021. Die Akte des Ausgangsverfahrens ist beigezogen worden. Eine Übersicht über den Verlauf des Verfahrens ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle:
12.01.2018 Anhängigkeit Klage beim Amtsgericht Gütersloh (Az.: 10 C 40/18)
03.02.2018 Zustellung der Klage
12.02.2018 Verteidigungsanzeige/PKH-Antrag angekündigt
23.02.2018 Klageerwiderung, Ankündigung einer hilfsweisen Widerklage
25.04.2018 mündl. Verhandlung
25.04.2018 Verweisung des Rechtsstreits an das LG
30.04.2018 Eingang der Akten beim LG Bielefeld, Az.: 8 O 212/18,
04.05.2018 Beschwerde gegen Verweisungsbeschluss
06.06.2018 Übersendung der Beschwerde an LG
22.06.2018 Vorlage der Akte
25.06.2018 Beschwerdeentscheidung durch LG Bielefeld bis 09.07.2018 Signatur der Entscheidung im Umlaufverfahren
24.10.2018 Verfügungen: "Beschluss ausführen"; Übersendung der Anlagen zur Klageerwiderung u. Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 2 Wochen
15.11.2018 EB d. Klägerin über Zugang d. Beschlusses v. 25.06.2018 Verfahrensübernahme durch 1.ZK (neues Az.: 1 O 427/18)
25.02.2019 Antrag d. Klägerin auf Fortgang des Verfahrens
04.03.2019 Eingang einer weiteren Stellungnahme Klägerin
07.03.2019 Terminsverfügung, Termin 03.05.2019
13.03.2019 PKH-Antrag des Beklagten
18.04.2019 Zurückweisung d. PKH-Antrag
27.04.2019 Sofortige Beschwerde
02.05.2019 Terminsaufhebung
02.05.2019 Nichtabhilfe-Beschluss, Vorlage OLG
02.05.2019 Verzögerungsrüge
06.05.2019 Eingang der Akte beim OLG
14.05.2019 Eingang der Akte im 28. ZS (Az.: 28 W 12/19)
26.06.2019 Stellungnahme d. Klägerin
27.06.2019 Beschwerdeentscheidung OLG (28 W 12/19)
04.07.2019 Eingang der Akten beim LG
15.07.2019 Verfügung LG wg beizuordnenden RA, dem Beklagten am 17.07.2019 zugestellt
29.07.2019 Schreiben Beklagter
13.08.2019 erneute Aufforderung d. LG, RA zu benennen, dem Beklagten am 15.08.2019 zugestellt
17.09.2019 Hinweis auf die Beiordnung eines Notanwalts, dem Beklagten am 20.09.2019 zugestellt
23.09.2019 Schreiben Beklagter
10.10.2019 erneute Aufforderung d. LG, Wiederholung des Hinweises zur Bestellung eines Notanwalts
25.10.2019 Beklagter benennt RA A
05.11.2019 RA A beantragt Akteneinsicht, wird gewährt
12.11.2019 Rückreichung der Akte
12.11.2019 Beiordnung RA A
12.11.2019 Terminsverfügung, Termin 31.01.2020
19.11.2019 Terminsverlegungsantrag d. Klägerin
03.12.2019 Terminsverfügung, Termin 06.03.2020
06.03.2020 Verhandlungstermin
28.04.2020 Verkündungstermin, verlegt auf 05.05.2020 wegen "technischer Probleme"
05.05.2020 Verkündung des Urteils/Zurückweisung eines erneut gestellten PKH-Antrags d. Beklagten
07.05/ 08.05.2020 Zustellung des Urteils an Partei-Vertreter
17.05.2020 Klägerin beantragt Kostenfestsetzung
20.05.2020 Übersendung d. Antrags an RA A zur Stellungnahme binnen 2 Wochen
24.05.2020 Streitwertbeschwerde der Klägerin
19.06.2020 PKH-Antrag d. Beklagten für Berufung (gestellt beim OLG Hamm)
22.06.2020 Schriftsatz der Klägerin mit Hinweis auf den bereits gestellten Kostenfestsetzungsantrag
23.06.2020 Nichtabhilfeentscheidung d. LG zur Streitwertbeschwerde, Vorlage OLG Hamm
02.07.2020 Eingang der Sache OLG Hamm/28.ZS
14.07.2020 Zurückweisung der Streitwertbeschwerde durch 28. ZS (Az.: 28 W 13/20)
16.07.2020 Sofortige Beschwerde des Beklagten gegen die Zurückweisung der PKH im landgerichtlichen Urteil
31.07.2020 Nichtabhilfeentscheidung d. LG zur PKH-Entscheidung
06.08.2020 Zurückweisung der PKH-Beschwerde durch 28. ZS (Az.: 28 W 14/20)
11.08.2020 Ablehnender PKH-Beschluss d. 28. ZS betreffend die beabsichtigte Berufung d. Beklagten (Az.: 28 ...