Verfahrensgang

LG Karlsruhe (Aktenzeichen 8 O 194/19)

 

Nachgehend

BGH (Beschluss vom 21.10.2020; Aktenzeichen XII ZB 276/20)

 

Tenor

Der Antrag des Antragstellers, ihm für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird zurückgewiesen.

 

Gründe

Für das Beschwerdeverfahren in Prozesskostenhilfeangelegenheiten kann Prozesskostenhilfe grundsätzlich nicht bewilligt werden. Etwas anderes gilt nur, wenn der Hauptsacheprozess in das Prozesskostenhilfeverfahren vorverlagert wird (vgl. Zöller/Schultzky, ZPO, 33. Auflage 2020, § 114 Rn. 9). Dies ist hier offensichtlich nicht der Fall.

 

Fundstellen

Haufe-Index 14279396

NZFam 2020, 1075

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