Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur fristlosen Kündigung eines langjährigen Pachtvertrages wegen vertragswidrigen Gebrauchs der Pachtsache

 

Orientierungssatz

1. Ein vertragswidriger Gebrauch der Pachtsache liegt vor, wenn sie statt - wie vereinbart - zur Haltung eines Reitstalles des Pächters nur noch dazu dient, Fremdpferde unterzustellen und praktisch alles gewerbsmäßig unterverpachtet ist.

2. Der Verpächter hat sein Kündigungsrecht nicht verwirkt, wenn sich diese Entwicklung zwar über einen langen Zeitraum hingestreckt hat, er aber in dieser Zeit immer wieder schriftlich abgemahnt und seinen Standpunkt dem Pächter gegenüber immer wieder mündlich wiederholt hat.

 

Normenkette

BGB §§ 242, 553, 581 Abs. 2

 

Fundstellen

Dokument-Index HI541618

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