Orientierungssatz
Aus der Verlustbeteiligungsklausel kann bei der atypischen stillen Gesellschaft ebensowenig wie bei der typischen eine Nachschußpflicht des stillen Gesellschafters gefolgert werden; hierzu bedarf es in jedem Falle der ausdrücklichen Vereinbarung.
Fundstellen
Haufe-Index 646063 |
ZIP 1986, 916 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen