Tenor
1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 30. Juni 2021, Az. 22 O 22/21, berichtigt mit Beschluss vom 5. Juli 2021, wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass der Ausspruch zu 2. klarstellend dahin gefasst wird, dass es anstelle von "keine Einwände" heißt "keine solchen Einwände".
2. Die Kosten der Berufung fallen der Beklagten zur Last.
Gründe
A. Die Verfügungsklägerin (nachfolgend: Klägerin) macht im Weg eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Verfügungsbeklagte (nachfolgend: Beklagte) Ansprüche auf Unterlassung und Rücknahme bzw. Widerruf bestimmter Mitteilungen wegen behaupteten unlauteren Wettbewerbs geltend. Diesen erkennt die Klägerin darin, dass die Beklagte dem Betreiber der Internet-Handelsplattform ... (nachfolgend ...), über die beide Parteien Folien vertreiben, angebliche Verletzungen von Schutzrechten der Beklagten durch die Klägerin gemeldet hat.
... stellt einen sogenannten Infringement-Prozess zur Verfügung. Das ... Formular für die Meldung von Rechtsverletzungen ist für die Verwendung von Inhabern von gewerblichen Schutzrechten und deren Bevollmächtigter bestimmt, um ... angebliche Rechtsverletzungen mitzuteilen. Wegen der Einzelheiten wird auf die in der Anlage K 7 gezeigte Unterseite der ... Webseite Bezug genommen.
Die Beklagte ist Inhaberin der jeweils am 26. Juli 2019 angemeldeten und am 19. Dezember 2019 eingetragenen deutschen Designs Nr. ... mit der links folgenden Darstellung (nachfolgend Verfügungsdesign A) und Nr. ... der recht folgenden Darstellung (nachfolgend Verfügungsdesign B) für Folien aus Kunststoffen oder Naturstoffen und selbstklebenden Kunststofffolien (Anlagen AG 5 und AG 7). Für die Designs sind folgende Abbildungen hinterlegt:
((Abbildungen))
Die Verfügungsdesigns wurden im deutschen Designblatt ..., Teil ..., S. ... veröffentlicht.
Die Beklagte bewirbt ihre unter der Marke "..." angebotenen Folienprodukte im Internet mit folgenden Produktbildern:
((Abbildungen))
Die Klägerin bewirbt ihre bei ... angebotenen Folienprodukte unter Verwendung folgender Produktbilder (Anlage K 27):
((Abbildungen))
Ab dem 24. April 2021 meldete die Beklagte mit mehr als 100 Eingaben über den Infringement-Prozess bei ... Deutschland, Italien, Frankreich, Spanien, Polen, Niederlande, Schweden und Großbritannien, dass die Klägerin Schutzrechte der Beklagten dabei verletze, dass sie Produkte unter den dort genannten ASINs bei ... anbiete. Daraufhin entfernte ... die Angebote der Klägerin von der Plattform. Die Einzelheiten ergeben sich aus den als Anlagen K 8 bis K 22 vorgelegten Nachrichten von ... an die Klägerin, in denen der Inhalt der durch die Beklagte an ... erstatteten Meldungen wiedergegeben ist. Darin finden sich Wiedergaben von Verletzungsbegründungen aus den Meldungen der Beklagten wie folgt (teilweise sinngemäß inhaltsgleich in englischer oder anderer Sprache):
"Infringement type: Copyright Complaint ID: [...] Copyrighted content:
Rights Owner Communication: Sehr geehrte Damen und Herren, der Händler verwendet einige unserer Produktfotos.
Diese sind beim DPMA unter der folgenden Registernummer eingetragen: ... Bitte um Entfernung. Vielen Dank im Voraus."
oder
"Infringement type: Copyright Complaint ID: [...] Copyrighted content:
Rights Owner Communication: Sehr geehrte Damen und Herren,
der Händler verwendet ein Foto von uns, ohne jegliche Zustimmung. Dieses ist unter unserem Namen beim Deutschen Marken- und Patentamt mit der folgenden Registernummer hinterlegt: ...
Bitte um Entfernung. Vielen Dank im Voraus."
An anderen Stellen heißt in den Mitteilungen von ... an die Klägerin teilweise auch (mitunter sinngemäß übereinstimmend in anderer Sprache):
"We received a report from a rights owner that believes the items at the end of this email infringe their patent: ....
[...]
Infringement type: Patent Patent Number: ... Complaint ID: [...]"
oder
"wir wenden uns an Sie, da wir eine Mitteilung zu einer Markenrechtsverletzung erhalten haben, die auf der Produktdetailseite für eines oder mehrere Ihrer Angebote auftritt.
[...] Marke: ...
Beschwerdenummer: [...]"
Teilweise gelang es der Klägerin, wieder eine Freischaltung einzelner ASINs in einigen Ländern zu erreichen.
Nachdem die Klägerin die Beklagte mit Schreiben vom 5. Mai 2021 aufgefordert hatte, die Meldungen gegenüber ... unverzüglich zu unterlassen und die bereits ausgesprochenen Meldungen gegenüber ... zurückzunehmen, forderte die Beklagte die Klägerin im Rahmen eines - die Aufforderung der Klägerin zurückweisenden - Schreibens vom 17. Mai 2021 (Anlage K 47) auf, Urheberrechtsverletzungen und Verletzungen des Verfügungsdesigns A sowie eines nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters zu unterlassen, wie sie durch die Verwendung des folgenden Bilds geschehen seien:
((Abbildungen))
Die Klägerin hat geltend gemacht, sie könne von der Beklagten wegen gezielter Behinderung im Sinn von § 4 Nr. 4 UWG oder Anschwärzung im Sinn von § 4 Nr. 2 UWG wie beantragt Unterlassung und Widerruf sämtlicher vor...