Entscheidungsstichwort (Thema)

Ermächtigung des Verwaltungsbeirates einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Erstellung eines Wirtschaftsplanes

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Ein Beschluß der Wohnungseigentümerversammlung, die Aufstellung des Wirtschaftsplanes dem Verwaltungsbeirat zu übertragen, ist nicht nichtig. Denn die Zuständigkeitsregelung in WEG § 28 Abs 5 (juris: WoEigG) ist disponibles Recht. Ein vom Verwaltungsbeirat beschlossener Wirtschaftsplan aufgrund unangefochtener Ermächtigung durch die Wohnungseigentümerversammlung begründet Zahlungsansprüche gegen die einzelnen Wohnungseigentümer.

 

Normenkette

WoEigG § 28 Abs. 5

 

Fundstellen

Haufe-Index 541658

ZMR 1998, 374

WuM 1998, 179

IPuR 1998, 49

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