Entscheidungsstichwort (Thema)

Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Lebensgefahr für den Räumungsschuldner

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Die Entscheidung des LG Köln in WM 1989, 444, wonach im Falle einer ernsthaften Lebensgefahr für den Räumungsschuldner grundsätzlich die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung angezeigt ist, wird aufgehoben.

 

Normenkette

ZPO § 765a; GG Art. 2, 14

 

Verfahrensgang

LG Köln (Entscheidung vom 27.07.1989; Aktenzeichen 10 T 123/89 WuM 1989, 444)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI541909

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