Verfahrensgang

AG Ebersberg (Aktenzeichen 054 F 884/22)

 

Tenor

1. Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Ebersberg vom 09.02.2023 wird aufgehoben.

2. Es wird festgestellt, dass es für die Übertragung eines Kommanditanteils von 194,00 EUR an der L. & F. Objekt: K. 7 + 13 GmbH & Co. KG durch Herrn L. L., geboren am ...1961, an Herrn T. L., geboren am ...2005, nicht der Bestellung eines Ergänzungspflegers bedarf.

3. Von der Erhebung der Gerichtskosten wird für beide Instanzen abgesehen. Die außergerichtlichen Auslagen der Beteiligten werden nicht erstattet.

4. Der Verfahrenswert wird für das Verfahren in beiden Instanzen auf 4.000,00 EUR festgesetzt.

 

Gründe

I. Die Beschwerdeführerin ist die Mutter des Pfleglings. Sie ist Geschäftsführerin der K.str. Verwaltungs GmbH (vormals L. & F. GmbH). Sie ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Weiterhin ist sie Kommanditistin der L. & F. Objekt: K.straße 7 + 13 GmbH & Co. KG mit einer Einlage in Höhe von 400,00 EUR. Schließlich ist sie alleinige gesetzliche Vertreterin des Kindes T. L., geboren am ...2005, dem Pflegling (im folgenden: betroffenes Kind).

Im Handelsregister des Amtsgerichts München Abteilung A ist unter der Handelsregister-Nr. HRA ...70 die L. & F. Objekt: K.straße 7 + 13 GmbH & Co. KG eingetragen.

Kommanditisten dieser Gesellschaft sind Frau M. F. mit einer Einlage in Höhe von 400,00 EUR, Frau H. L., die Beschwerdeführerin, mit einer Einlage in Höhe von 400,00 EUR und Herr L. L., der Bruder der Beschwerdeführerin und Onkel des betroffenen Kindes ebenfalls mit einer Einlage in Höhe von 400,00 EUR. Komplementärin dieser Kommanditgesellschaft ist die K.str. Verwaltungs GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB ...69.

Bis 20.12.2022 war Komplementärin die M. F. Verwaltungs GmbH, ebenfalls eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Register-Nr. HRB ...100.

Die Komplementärin ist an dem Kapital der Kommanditgesellschaft nicht beteiligt. Im Übrigen sind die Einlagen der Kommanditisten in voller Höhe eingezahlt. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Versicherung der Beteiligten sowie den Kontoauszug der Kreissparkasse S./E. für das Geschäftsgirokonto ...87 vom 1. Dezember 2022 verwiesen.

Gegenstand der Gesellschaft ist die Vermietung und Verwaltung von Grundbesitz. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf § 2 des Gesellschaftsvertrags vom 1. Dezember 2022 verwiesen.

Gemäß § 20 des Gesellschaftsvertrags ist die Übertragung von Gesellschaftsanteilen auf Dritte zulässig. Erforderlich ist lediglich die dem Gesellschafter gegenüber zu erklärende Zustimmung der Gesellschafterversammlung durch mit Mehrheit gefassten Beschluss. § 20 des Gesellschaftsvertrags enthält folgende Regelung:

"§ 20 Verfügung über Gesellschaftsanteile

Absatz 1

Jeder Gesellschafter kann seinen Gesellschaftsanteil ganz oder teilweise nur mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung abtreten oder belasten. Die Zustimmung bedarf eines mehrheitlichen Gesellschafterbeschlusses.

Absatz 2

Ziffer 1 gilt entsprechend für die Bestellung eines Nießbrauchs (die Verpfändung, die Begründung von Treuhandverhältnissen sowie die Einräumung von Unterbeteiligungen, auch an Teilanteilen. Die Sicherungsübereignung des Geschäftsanteils bzw. Teilen hiervon sind untersagt.

Absatz 3

...

Absatz 4

Der über seinen Gesellschaftsanteil verfügende Gesellschafter muss denjenigen, der durch die Verfügung Gesellschafter wird, verpflichten, die Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages zu akzeptieren."

Durch Erklärung vom 15.12.2022 teilte der Onkel des betroffenen Kindes, Herr L. L., seinen KG-Anteil in zwei Anteile zu je 194,00 EUR und einen Anteil zu 12,00 EUR auf.

Den Anteil zu 12,00 EUR will der Onkel des betroffenen Kindes weiter halten.

Hinsichtlich der Teilanteile zu je 194,00 EUR gab er auf den Abschluss eines Schenkungs- und Übertragungsvertrags gerichtete Erklärungen gegenüber seinem Neffen, Herrn M. F., geboren am ... 2001 (volljährig) und T. L., geboren am ...2005, dem betroffenen Kind, ab. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Übertragungs- und Schenkungserklärung vom 15.12.2022 nebst beigefügtem Schenkungsvertrag verwiesen.

Die Schenkung soll unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs zu Gunsten des Veräußerers, Herrn L. L., erfolgen.

Die Schenkung sieht weiterhin eine Anrechnung des Werts des Geschenks auf Pflichtteilsansprüche vor. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf Ziffer 7 des Schenkungsvertrags verwiesen.

Die Gesellschafter erklärten ihre Zustimmung zu der Übertragung der Teil-KG-Anteile (Ziffer V des Übertragungsvertrags). Hinsichtlich der Bestellung des Nießbrauchs sollte die Übertragung vorbehaltlich der Zustimmung der Gesellschafter erfolgen. Mit Schriftsatz vom 21.12.2022 wurde für den Vollzug dieses Geschäftes die Erteilung eines Negativattestes beantragt. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf den Schriftsatz vom 21.12.2022 verwiesen.

Das Amtsgericht - Familiengericht - Ebers...

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