Entscheidungsstichwort (Thema)

Pflicht zur vorzeitigen Entlassung aus dem Mietvertrag nach Treu und Glauben

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Nach Treu und Glauben kann ein Gewerberaumvermieter gehalten sein, seinen Mieter vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen, wenn der Mieter ein schutzwürdiges Interesse an der vorzeitigen Vertragsaufhebung hat und wenn für den Vermieter ein akzeptabler Nachmieter gestellt wird.

2. In diesem Fall darf der Vermieter weder selbst noch durch seine Hausverwaltung ungünstige Bedingungen in der Absicht stellen, dadurch den Abschluß eines neuen Mietvertrages zu vereiteln.

 

Normenkette

BGB §§ 242, 535

 

Verfahrensgang

LG München I (Aktenzeichen 29 O 14577/93)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI541758

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