Entscheidungsstichwort (Thema)
Pflicht zur vorzeitigen Entlassung aus dem Mietvertrag nach Treu und Glauben
Leitsatz (redaktionell)
1. Nach Treu und Glauben kann ein Gewerberaumvermieter gehalten sein, seinen Mieter vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen, wenn der Mieter ein schutzwürdiges Interesse an der vorzeitigen Vertragsaufhebung hat und wenn für den Vermieter ein akzeptabler Nachmieter gestellt wird.
2. In diesem Fall darf der Vermieter weder selbst noch durch seine Hausverwaltung ungünstige Bedingungen in der Absicht stellen, dadurch den Abschluß eines neuen Mietvertrages zu vereiteln.
Normenkette
Verfahrensgang
LG München I (Aktenzeichen 29 O 14577/93) |
Fundstellen
Dokument-Index HI541758 |
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