Entscheidungsstichwort (Thema)

Anspruch des ausscheidenden Mieters auf Abschluß eines Nachfolgemietvertrages mit einem von ihm ausgesuchten Interessenten

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Die Vertragsklausel "Bei der Veräußerung des gesamten Betriebes oder eines Teilbetriebes des Mieters bedarf es wegen des Übergangs dieses Mietvertrages auf den Rechtsnachfolger des Mieters einer vorherigen Vereinbarung" gibt nur die ohnehin bestehende Rechtslage wieder, wonach für eine Vertragsübernahme ein dreiseitiges Rechtsgeschäft erforderlich ist. Eine Verpflichtung zum Abschluß eines Mietvertrages mit bestimmten Interessenten ergibt sich aus der Klausel nicht.

2. Ein Anspruch des ausscheidenden Mieters auf Aufnahme eines Interessenten in das Mietverhältnis kann sich nach Treu und Glauben ergeben, wenn dies im dringenden und überwiegenden Interesse des Mieters liegt, wenn dieses Interesse ihm ein Festhalten an dem Vertrag aus Umständen unzumutbar macht, die er nicht bewußt herbeigeführt hat und wenn der gestellte Nachmieter zumutbar ist (Änderung OLG München, 1994-11-18, 21 U 3072/94, ZMR 1995, 156).

3. Ein Anspruch des ausscheidenden Mieters gegen den Vermieter auf Abschluß eines Nachfolgemietvertrages mit dem Interessenten, der dem ausscheidenden Mieter die höchste Ablöse bietet, ist aus Treu und Glauben nicht herleitbar.

 

Normenkette

BGB §§ 157, 242, 535

 

Fundstellen

Dokument-Index HI538221

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