Leitsatz (amtlich)

Wenn zum Starten einer Aufheizstrategie eine Vielzahl von über eine UND-Verknüpfung miteinander verknüpften Initialisierungsparametern verwendet wird und die zu den Schaltparametern gehörenden Werte (Schaltbedingungen) so eng bedatet sind, dass die Aufheizstrategie nahezu ausschließlich im Neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) wirkt, sodass bereits kleine Abweichungen im Fahrprofil und Umgebungsbedingungen zur Abschaltung der Aufheizstrategie führen, liegt eine unzulässige Abschalteinrichtung i.S.d. Art. 5 Abs. 1 und 2 VO (EG) 715/2007 vor.

 

Verfahrensgang

LG Magdeburg (Urteil vom 16.04.2020; Aktenzeichen 10 O 965/19)

 

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 16.04.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Magdeburg - 10 O 965/19 - abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 39.181,93 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.09.2019, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs ... mit der FIN: ... zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtstreits tragen der Kläger 24 % und die Beklagte 76 %.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite zuvor Sicherheit in dieser Höhe leistet.

und beschlossen:

Der Streitwertbeschluss des Senats vom 03.09.2020 wird dahingehend abgeändert, dass der Streitwert für beide Instanzen auf die Stufe bis 50.000,00 EUR festgesetzt wird.

 

Gründe

Der Kläger nimmt die Beklagte auf Rückabwicklung des Kaufs eines gebrauchten ... in Anspruch, welcher über einen von der Beklagten entwickelten und in verschiedenen Marken des ... -Konzerns verbauten Dieselmotor des Typs ... verfügt.

Bereits am ... berichteten die Zeitung sowie die Zeitung über unzulässige Abschalteinrichtungen in den ... Modellen ... insbesondere über eine schadstoffreduzierende Motorwärmfunktion, welche fast ausschließlich im Prüfzyklus aktiv und im Straßenbetrieb abgeschaltet werde (Anlagen K 5 und K6).

Am ... teilte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hierzu Folgendes mit: "Bei der Überprüfung des ... Modelle... ...wurden unzulässige Abschalteinrichtungen nachgewiesen. Die schadstoffmindernde, sogenannte schnelle Motoraufwärmfunktion springt bei diesen Fahrzeugen nahezu nur im Prüfzyklus NEFZ an. Im realen Verkehr unterbleibt diese NOx-Schadstoffminderung. Die Strategien unterscheiden sich leicht von Fahrzeugtyp zu Fahrzeugtyp. Das KBA hat deshalb in den vergangenen Wochen verpflichtende Rückrufe dieser Fahrzeuge angeordnet, um die Vorschriftsmäßigkeit der produzieren Fahrzeuge wiederherzustellen. ..." (Anlage K 4).

Im Mai 2018 erwarb der Kläger vom Autohaus ... das streitgegenständliche Fahrzeug mit einem Kilometerstand von 41.231 km zu einem Preis von 45.990,00 EUR.

In einer Mitteilung des KBA vom 12.12.2018 wird der Rückrufzweck hinsichtlich der ... -Modelle ..., unter Angabe der diesbezüglichen KBA-Referenznummer ... und des Hersteller-Codes der Rückrufaktion wie folgt beschrieben: "Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems" (Anlage K 3a).

In einem Rückrufbescheid des KBA, welcher einen ... betrifft, in dem ebenfalls einer der von der Beklagten entwickelten Dieselmotor ... mit 3.0 l Hubraum verbaut ist (Anlage K 21), heißt es auszugsweise:

"Sachverhalt:

Strategie A und B

Die von ... verwendeten Strategien A und B werden ausschließlich unter den Bedingungen Typ 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 genutzt. Der Nutzung der Aufheizstrategie (Strategie A) bei der Prüfung Typ 1 geht die Nutzung einer Strategie 'Alternatives Aufheizen' (Strategie B) während der Vorkonditionierung des Fahrzeugs zum Zwecke der Prüfung Typ 1 voraus. Beim Einsatz beider Strategien wird die die Überschreitung des NOx-Grenzwertes von 80 mg/km bei der Prüfung Typ 1 sicher vermieden.

Bei der Strategie A wird zum Starten der Aufheizstrategie eine Vielzahl von Initialisierungsparametern verwendet, die über eine UND-Verknüpfung miteinander verknüpft sind. D.h., alle Bedingungen müssen gleichzeitig vorliegen, dann wird die Aufheizstrategie genutzt. Die zu den Parametern gehörenden Werte (Schaltbedingungen) sind so eng bedatet, dass die Aufheizstrategie nahezu ausschließlich im Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) und den dort definierten Prüfbedingungen wirkt. Schon kleine Abweichungen im Fahrprofil und Umgebungsbedingungen führen zur Abschaltung der Aufheizstrategie.

Der auf Prüfzyklus Typ 1 abstellenden Strategie A ist eine Strategie B vorgelagert. Strategie B ist durch einen Softwarealgorithmus gekennzeichnet, der die Vorkonditionierung des Fahrzeugs zur Durchführung der Prüfung Typ 1 erkennen kann. Mit dieser Vorkonditionierungserkennung wird im Unterschied zu anderen Fahrsituationen gezielt ein höherer NH3-Füllstand im SCR erzeugt.

Die Parameter und zugehörigen Werte (...

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