(1) In die Geburtsurkunde werden aufgenommen
1. |
die Vornamen und der Geburtsname des Kindes, |
2. |
das Geschlecht des Kindes, |
Bis 31.10.2022:
3. |
Ort und Tag der Geburt, |
4. |
die Vornamen und die Familiennamen der Eltern des Kindes. |
5.[2]
5. |
die rechtliche Zugehörigkeit des Kindes und seiner Eltern zu einer Religionsgemeinschaft, sofern sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt. |
(2)[3] Auf Verlangen werden in die Geburtsurkunde Angaben nach Absatz 1 Nummer 2 und 4 nicht aufgenommen.
Bis 31.10.2022:
(2) Auf Verlangen werden in die Geburtsurkunde Angaben nach Absatz 1 Nr. 2, 4 und 5 nicht aufgenommen.
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