Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz[2] [Vom 08.09.2015 bis 16.04.2024: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz] und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz[3] [Vom 08.09.2015 bis 16.04.2024: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie] durch Rechtsverordnung Vorschriften zu erlassen über den Inhalt, die Form und die Gliederung der nach § 9 zu führenden Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsstatistik sowie über die Fristen, den Inhalt, die Form und die Stückzahl der von den Versicherungsunternehmen einzureichenden Mitteilungen.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen