Rz. 64

Durch Gesetz vom 21.5.1999 ist in das polnische Familienrecht das Rechtsinstitut der Trennung von Tisch und Bett (separacja) eingeführt worden (Art. 61/1–61/6 FVGB).[63] Voraussetzung für den gerichtlichen Ausspruch der Trennung von Tisch und Bett ist – wie bei der Scheidung – eine vollständige Zerrüttung der ehelichen Gemeinschaft (Art. 61/1 § 1 FVGB); im Gegensatz zur Scheidung bedarf es jedoch keiner dauerhaften Zerrüttung. Die Trennung von Tisch und Bett darf nicht ausgesprochen werden, wenn durch sie das Wohl der gemeinsamen minderjährigen Kinder gefährdet wäre oder der Trennungsausspruch aus anderen Gründen den Grundsätzen des gesellschaftlichen Zusammenlebens zuwiderliefe (Art. 61/1 § 2 FVGB). Die Alleinschuld des Klägers an der Trennung gilt – anders als bei der Scheidung – nicht als Hindernis für einen Ausspruch der Trennung; wenn jedoch der nichtschuldige Ehegatte dem Trennungsbegehren des alleinschuldigen Ehegatten widerspricht, ist zu prüfen, ob dieses nicht den Grundsätzen des gesellschaftlichen Zusammenlebens zuwiderliefe.

[63] Näher dazu Gralla, Die Trennung von Tisch und Bett als neues Institut des polnischen Eherechts, StAZ 2000, 42–45.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge